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NB nur auf diejenigen Rathsglieder, welche nicht vonder neuen Parthie waren, so grausam zu, dass eine grosseMenge davon erbärmlich zugerichtet, mit Blut und Wunden bedeckthingestreckt da läge, andere den Händen dieser Bösewichter Ent-ronnene aber annoeh auf der Treppe oder Gasse jämmerlichmisshandelt wurden, wovon die beigebrachten visa reperta, auchdas, auf ein so grässliches Misshandeln erfolgte, zum Theil früh-zeitige Ableben mehrerer schwer verwundet gewesener Raths-personen die traurigsten Proben liefern.
§. 43. Nur den Gedanken zu äussern, dass der gemiss-handelte Rathstheil selbst Urheber und Anstifter dieses abscheulichenBubenstücks gewesen, würde schon die grösste Unvernunft ver-rathen, wenn sich auch nicht aus allen zusammenschlagendenUmständen mit Händen greifen liesse, wessen Benehmen, Hand-lungen und Vorschriften eigentlich die Schuld eines so verzweifeltenAusgangs der Raths- und Beamtenwahl-Geschichte zuzuschreibenwäre, und wenn die sub Numeris 222, 223, 224 und 225 beige-bt achten Zeugnisse, dasjenige nicht auch schon von Grundauswiderlegten, was von Lonneux und seine getreuen die Feder indiesem Prozesse führenden Vertheidiger, zur Abwälzung dieser, denüberwiesenen Volksaufwieglern offenbar zur Last fallenden Sehand-tbat, auf den unschuldigen verletzten Theil, sehr abentheuerlichhaben auf die Bahn bringen wollen. 4 )
§. 44. Des grässliohen Ausgangs der Sache ungeachtet,welcher in einem nur irgend fühlbaren Herze Empfindungen derReue und Besserung erweckt haben würde, Hessen die Zusammen-verbundenen ihren Plan, quovis modo in die Rathsämter ein-zudringen, noch nicht fahren. Sie suchten vielmehr, nachdemder 25. Junius mit hieraufzielenden Vergleichsvorschlägen hinge-bracht worden, am 26. die Gelegenheit, dass der grösste Theil vonMagistrats- und Rathspersonen theils an den empfangenen Wundenkrank darniederlage, theils weitern Misshandlungen zu entgehen,sich aus der Stadt geflüchtet hatte, folglich der Rathsversammlungnicht beiwohnen konnte, zur Durchsetzung ihrer unlautern Ab-sichten zu benutzen. Aber auch dieses musste durch Schreckenerweckende, und andere dem Endzweck angemessene Vorgängevorbereitet werden.
§. 45. Schon in der Nacht vom 25. auf den 26sten wurdendem Herrn Neumahn von Achten die Fenster eingeworfen, und
t) Siehe die renitentisclier Seits am 27. Sept. 1786. producirtensogenannten Keplica §. 57. und den magistratischen Nachtrag zur Rebell.-Gesch. Litt. M 2. §. 96.