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mehrere Wochen lang in Häuser aufgesperret, die Strassen vonHaus zu Haus mit bedungenen Leuten umgeben, abgelaufen, unterdem Pöbel Geld ausgeworfen, Tag- und Nachtsgeschrei dadurchveranlasset, redliche und friedfertige Bürger allenthalben ver-höhnet und verspottet, Pöller bei Tag und Nacht unter Jauchzenund unsinnigem Geschrei losgefeuert, die Wohnungen ehrlicherBürger durch davor erscheinende Rottirungen der höchsten Gefahrausgestellt werden, so dass die öffentliche und engere Haus-Siclier-heit nicht mehr vorhanden ist, und dann bei der gestern vor-gehabten Krämer-Wahl, wozu viele hundert Menschen gehören,bereits beim Eintritte und ehe zur Wahl geschritten werden konnte,nach den eingegangenen Relationen und glaubhaften Beurkundungensolcher gefährlicher Lärm, Tumult und Aufstand rege gemachtworden, dass sogar Einem der Herrn Neumänner eine Pistol vor-gehalten, an Andern gewaltsam Hand gelegt und mehrere hesslichverwundet worden, so dass der Polizei-Lieutenant mit bei sichgehabter Mannschaft zu schwach gewesen, diesem tobenden Un-wesen zu steuern, Vorsteher daher sich genöthigt gefunden, keineWahl zu halten, sondern sich mit dem Raths-Deputato und Fried-liebenden Theil Krämer von dem Zunft.s- und Wahl-Zimmer weg-zubegeben, wonach der unruhige Theil eigenmächtig ohne Vorsteherund Haupt nichtiglich zu wählen sich unterstanden hat, als hatnämlicher hoher Rath hiermit erkläret, dass diese jetztgedachte ein-seitige ohne Haupt und Vorsteher eigenmächtig erkeckte Wahlgleichwie sie von selbst und offenbar nichtig ist, also auch nichtigund sträflich zu halten sei, so dass den nichtig gewählten liiemiternstlich und unter Straf von 100 Goldgulden verboten werde,sich irgend einer Amtsfunction, es sei bei der einstehenden Fron-leichnams-Procession oder sonst directe oder indireete anzumassen,sowie selbigen ferner und unter nämlicher Strafe geboten wirdalles das, was sie sich hiebei ermächtiget haben möchten, es seienZunftsbücher, Briefschaften, Gelder, Schlüsseln oder sonst wasanders also fort und längstens am nächstkünftigen Freitag den16. dieses Vormittags Glocke zehn den Herrn Bürgermeistern aufmRathhaus zu überliefern. — Dann hat ferner derselbe hohe Rathauch hiemit beschlossen, dass die hieroben beschriebenen Hergängeund Ausschweifungen bei den Zunftwahlen und Stimmen-Werberei,fort die ächte Lage des ganzen Unwesens allerhöchsten KaiserlichenMajestät allerunterthänigst einberichtet werden, inzwischen aberdie Raths-Präsentations- auch Greven- und Vorsteher-Wahlensoviel deren bei den Zünften noch nicht vor sich gegangen sind,suspendirt und von keiner Zunft oder deren Vorsteher unter Strafeder Nichtigkeit, auch sonst willkührlicher Geldbusse vorgenommen