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1 (1890)
Entstehung
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Ad 76 Tu der Stadt Achen befinden sieb zwo Haupthandlungen und

& 77. Fabriken, in Tüchern und Nadeln. Der hohe Rath ist hierauf immerso aufmerksam gewesen, dass in Freyheiten und Begünstigungener sich beinahe erschöpfet. Die meisten Artikel sind frey, undwas sonst an Akzies gegeben wird, ist der Erwähnung nicht werth.Noch im Jahre 1783 sind vom jetzigen Magistrate die Begünsti-gungen vermehret worden. Man kennet keine Druckung, wenig-stens keine solche, die von dem Magistrate herkäme. Auch sindffie besten Kaufleute ganz unbekannt, welche unter dem jetzigenMagistrate, oder in jUngern Zeiten von hier weggezogen seynsollten, wol hingegen sieht man eine Menge fleissiger Handelsleute,die sich inner wenigen Jahren dahier niedergelassen, auch dasBurger respectivö Beisassenrecht vom hohen Rathe erlangt haben.

Ad 78. Keine Missbräuche, oder schädliche Gebräuche werden allhierbenennet, und man kann sich auch nicht vorstellen, was unterdiesem Worte bezielet werden wolle. . . So schädlich auch der Fa-brike die Wolldieberey ist, so beschwerlich ist aber auch die gesätz-mässige Ueberzeugung, indem zu den scheinbaren Ausflüchten vieleWege offen stehen. Doch haben die hiesigen Gerichte, und sondersdas Werkmeistergericht um die Entdeckung der Pflichtigen, undwie dieser Bosheit am besten zu steuern, unermüdet gearbeitet,vieler Nutzen ist bishierzu dadurch gestiftet worden, doch sind auchHartnäckige gewesen, welche durch höhern Orts erkeckte Be-rufungen die wachtsamen Gerichte in weitläuftige Prozesse gezogenhaben, so, dass diese bei ihrer vielen Mühe und Arbeit annoch intiefe Kosten versetzt werden, welchem ohngeachtet sie sich gleich-wol nicht abschrecken lassen.

Bereits von etlichen Jahren her ist die Errichtung eines ge-meinen Arbeitshauses bei dem jetzigen Magistrate beschlossenworden, sonders da die wegen der Gülichschen Vogtmäyerei inAchen desfalls im Wege gelegenen Beschwernisse in jüngern Ver-trägen weggeraumet worden sind, und soll die in der Beantwortungdes 72ten Punktes erwähnte Herwarzische Stiftung zufolge desvon der Stifterinn unmittelbar vor ihrem Lebensende annoch er-klärten und gnugsam bezeugten Willens darzu verwendet werden,gleich denn zu dessen offenbarer Bezeugung der jetzige Magistratdie in nämlicher Stiftung verpflegten alten Leute allmälilig undohne weitere Besetzung aussterben lässt, damit sonächst der vor-gedachte Entschluss zu Stande gebracht werden möge.

Wollwäsche sind zwar mehrere in der Stadt vorhanden, dochwollte jetziger Magistrat in einer Strasse, wo reines Wasser fliesst,noch eine dieser Wäsche errichten lassen, als selbst die benach-barte Bürgerschaft sich hierwider auflehnte, und hierdurch das vor-