Druckschrift 
Der Adel des Königreichen Württemberg : neu bearb. ; Wappenbuch mit genealogischen u. historischen Notizen
Seite
292
Einzelbild herunterladen
 

Freiherren von Schmitz-Grollenburg'.

32. Freiherren von Schmitz-Grollenburg.

Vermöge K. Dekrets vom 27. Mai 1846 wurdeauf Ansuchen des vormaligen K. württembergischenGesandten, Freiherrn Moriz v. Schmitz-Grollenburg,dessen Adoptivsohn, der mit seiner Nichte vermählteK. preussische Hauptmann Karl Ludwig John, unterVerleihung des Namens John von Schmitz-Grollen-burg, in den Freiherrnstand erhoben.

Arnold Schmitz, Amtmann bei dem Stifte Ueber-wasser in Münster, erhielt 11. August 1719 ein Adels-diplom und Friedrich Joseph von Schmitz, Reichs-kammergerichtsbeisitzer zu Wetzlar, 1790 ein Frei-

herrndiplom, mit der Berechtigung, den Beinamenvon Grollenburg führen zu dürfen.

Von seinen Söhnen war der Freiherr Moriz(s. o.) zuletzt K. württembergischer Staatsrath undGesandter am bayerischen Hof und starb in hohemAlter ohne männliche Nachkommen. Der andere Sohnaber war K. preussischer Präsident in der Rhein-provinz, und auch er starb ohne Nachkommen, wor-auf 1850 die Familie im Mannsstamm erlosch, aberdurch Adoption weiter geführt wurde.

Wappenbeschreibung.

Das Wappen ist getheilt von Schwarz und Blau. Obenin Schwarz drei goldene Schrägbalken, unten in Blau einsilberner schräggestellter Anker. Auf dem Helm wachsend

ein geharnischter Arm mit einem rothen, blaugefiederten Pfeilein der Hand.

Decken Rechts schwarzgolden, Links blausilbern.

*

*»

292