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von Cropelin, sicher 1280—'1287 Vogt von Güstrow, darauf 1290Wulfghir, darauf 1300—1308 Tesmar (früher, 1296, Vogt vonTeterow).
( 29 ) Die Ausstattung der beiden Urkunden Nr. 1 und 11 istallerdings sehr merkwürdig. So viel ist gewiss, dass die Schriftmit der Ausstellung gleichzeitig, und so viel mehr als wahrschein-lich, dass die Handschrift beider Urkunden gleich ist. Masch räthdaher, nach dem Abdruck der Urkunden, darauf, dass diese Aus-fertigung beider Urkunden eine uralte, gleichzeitige Vidimationsei, obgleich dergleichen wohl selten vorkomme. Hierauf führendenn auch wohl die noch vorhandenen Siegel. Das äte Siegelmit den Buchstaben — W0D0L — ist ohne Zweifel das Siegeleines Geistlichen zu Salzwedel; aber auch das 3te Siegel deutetauf Salzwedel, da wahrscheinlich von den noch erhaltenenBuchstaben — ZILTW — zu lesen ist; nur der zweite Buch-stabe L könnte zweifelhaft sein und zwischen L und C schwanken;das Wappenzeichen ist sehr unklar. Wahrscheinlich sind diesebeiden Urkunden also alte, gleichzeitige vidimirte Abschriften,deren Uebereinstimmung mit den Originalen durch blosse Anhän-gung von Siegeln bezeugt ward; diese Siegel gehörten wahr-scheinlich den Klosteroberen von Arendsee und den geistlichenund weltlichen Behörden von Salzwedel.
( 30 ) Ueber die Stiftung der Nonnenklöster zu Bötzow undRiilin vgl. Jahrb. VIII, S. I und 6 llgd.
( 31 ) Ueber die Stiftung des Nonnenklosters Sonnenkump vgl.Lisch Mekl. Urk. II, Nr. 1 llgd.
( 3: ) Als die Fürsten von Meklenburg und Werle im J. 1314die von dem Fürstenhause Rostock nachgelassenen Länder Kaienund Hart (heilten, wurden auch die auf dem Hart (Walde) liegen-den Güter Hohen- und Siden - Remplin als dem Bischöfe vonCamin gehörend aufgeführt: „Item ambe ville Rampelin pertinentes„episcopo Kamynensi"; vgl. die Theilungs - Urkunde in RudlolfUrkunden-Lief. Nr. XCIV.
(") Ueber das Aussterben der Familie Luche vgl. man vonKamptz Geschichte der Familie von Kamptz, 1843, S. 123 u. 177.