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1 (1844) Bis 1299 : mit einer Steindrucktafel
Entstehung
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(ad peticionein amicorum suorum), d. h. seiner Ver-wandten, gemacht hatte [XXXI]. Am 16. Jan. 1289 wirdNicolaus Hahn der Verwandte (cognatus) des RittersHermann Mosteke genannt [LXVI] und Nicolaus Hahngiebt durch Besiegelung der Urkunde seine Zustimmungzu Anordnungen über die mostekeschen FamiliengüterMethling und Vippernitz. Wahrscheinlich also war dieGemahlin des Ritters Nicolaus Hahn eineSchwester des Ritters Hermann Mosteke, in-dem in diesen Urkunden Nicolaus llahn wahrscheinlichdie Rechte seiner Gemahlin vertrat. Als HermannMosteke am 19. Nov. 1288 dem Kloster Uargun dieZehnten von dem Dorfe Vippernitz abtrat [LXV], warebenfalls die Zustimmung seinerFreunde" (aniicorum |suorum), welche die getreuen Beförderer des Bisthums JSchwerin genannt werden, dazu nöthig; die Zeugensind die Ritter: Nicolaus Hahn, die Brüder Mathiasund Gerhard Ketelhot, Hermann Mosteke und Hermannvon Bützow, ein Verwandter Thetlevs von Gadebusch,und Johann Moltke, wahrscheinlich alle verschwägert,da Hahn, Moltke und die Ketelhot allein auch in derUrkunde vom 16. Jan. 1289 genannt werden.

Als Kinder des Ritters Nicolaus Hahn kommenNicolaus, Eckhard und Ludolf vor, deren Lehen in denfolgenden Abschnitten beschrieben werden soll.