Grafen von Fugger-Kirchberg-Weissenhorn.
8. Grafen von Fugger-Kirchberg-Weissenhorn.
Von der Burg Kirchberg an der Iiier, oberhalbklostei Wiblingen, nannte sich das alte Geschlechtdei Giafen von Kirchberg. Die letzten Glieder, mitwelchen der Mannsstamm 1510 ausstarb, hatten ihrBesitztluim schon 1481 und 1498 an den HerzogGeorg von Bayern veräussert. Nach dessen Tod zogder römische König Maximilian 1504 die GrafschaftKirchberg an sich und verpfändete sie an den GrafenEitel Friedrich von Zollern, gestattete aber 1507 demreichen Bürger von Augsburg, Jakob Fugger, wel-chem Max bedeutende Summen schuldete, die Aus-lösung, für Oesterreich eine Art von Landeshoheitvorbehaltend. Am Schlüsse des Jahrs 1507 ist JakobFugger bereits kaiserlicher Rath und erhält auch nochden Blutbann als österreichisches Lehen; später wurdeer in den Grafenstand erhoben. Als Pfand von Oester-reich vererbten sich, da er 1525 kinderlos starb, seinesämmtlichen Güter auf Bruderskinder, die GrafschaftKirchberg namentlich auf Raimund Fugger, und diesesVerhältnis zu Oesterreich dehnte sich noch zwei Jahr-hunderte hindurch unter mehreren Fuggerschen Linienfort. Endlich im Jahr 1735 brachten es die Fugger,Raimundscher Linie, dahin, dass ihnen die von ihremAhnherrn Jakob erworbenen Kirchbergischen Besitz-
ungen, mit Ausnahme des zur besondern österreichi-schen Herrschaft erklärten Klosters Wiblingen, vonOesterreich als Schildlehen, unter Vorbehalt der Lan-deshoheit, für ihren ganzen Mannsstamm, nach Be-zahlung einer neuen Summe von 525 000 Gulden,bleibend und fest verliehen wurden.
In diesem Verhältnis zu Oesterreich blieben dieGrafen von Fugger mit ihrer Grafschaft Kirchbergbis zum Jahr 1805, in welchem sich fast das ge-summte Haus Fugger der Souveränetät der KroneBayern unterwarf. Durch den Vertrag zwischen Würt-temberg und Bayern vom 18. Mai 1810, welcher dieIiier als Grenze beider Königreiche festsetzte, erhieltersteres die Oberhoheit über folgende Bestandtheileder Fuggerschen Grafschaft Kirchberg: Ober- undUnter-Kirchberg, Altheim, Ammerstetten, Beuren, Beu-telreusch, Buch, Humlangen, Oberweiler, Roth, Schnürpf-lingen, Staig, Wangen, Wochenau, sämmtlich im Ober-amt Laupheim. (Stälin, Beschr. des Oberamts Laup-lieim. 1856. S. 79 ff.).
Ueber die württembergisch-standeshcrrlichen Ver-hältnisse der Familie siehe oben bei den Grafen vonNeipperg.
W Ii p p e ii b e s
Das Schild geviertet, 1 und 4 nochmals getheilt vongelb und blau, zeigt in gelb eine blaue und in blau eine gol-dene Lilie. 2 eine gekrönte, schwarz gekleidete Mohrin, einerothe BischoMniitze in der rechten Hand haltend in silbernemFelde wegen Kirchberg, und 3 in Roth drei übereinander lie-gende silberne Jagdhörner mit goldenem Beschläge und Schnü-ren wegen Weissenborn.
Auf dem Schild stehen zwei Helme, wovon der rechtegekrönt zwischen zwei Büffelhörnern, deren rechtes blau und
c h reib n ii g.
deren linkes gelb oder golden ist, die halb in Gold, halb inBlau tingirte Lilie des Schildes zeigt.
Aus dem linken ungekrönten Helme tritt die schwarzeMohrin mit der Bischofsmütze auf dem Haupte hervor. DieHelmdecken sind rechts Gold und blau, links Silber undschwarz. — Das Ganze steht unter einem blauen Fürstenmantel,den ein Fürstenhut deckt.
Am Schildesfusse belindet sich das Motto„Gott und Maria."