Grafen von Neipperg.
6. Grafen
Das adelige Geschlecht, welches sich von Neip-perg im Oberamt Brackenheim nannte, tritt seit dem13. Jahrhundert in der Geschichte auf und zeichnetesich vielfach in württembergischen und pfälzischenDiensten aus. Seit dem 17. Jahrhundert ist es be-sonders der österreichische Staats- und noch mehrKriegsdienst, in welchem die Familie sich hervorthut.Eberhard Wilhelm 1628—1672 wurde von KaiserLeopold I. in den Reichsfreiherrnstand, sein Enkel,Wilhelm Reinhard 1684—1774, Erzieher des nach-maligen Kaisers Franz 1., 1726 von Kaiser Karl VI.in den erblichen Grafenstand erhoben. Des LetzterenEnkel, Adam Adalbert, geb. 8. April 1775, that sichin den Kriegen gegen Frankreich, in der Cham-pagne 1796 und 97 und in Italien 1799 und 1800 her-vor. Im Jahr 1813 führte er als Generalmajor eineBrigade bei dem österreichischen Hauptheer in Ita-lien und nahm rühmlichen Antheil an der Schlachtbei Leipzig. 1815 befehligte er als Feldmarschall-Lieutenant die Avantgarde des Heers gegen Muratund wurde Gouverneur von Neapel, in der FolgeEhrenkavalier der Erzherzogin Marie Luise zu Parma,welche sich später zur linken Hand mit ihm trauenliess. Er wurde ihr Minister des Auswärtigen unddes Militärwesens, sowie Oberkommandeur der Trup-pen und starb zu Parma 22. Februar 1829. Seinerersten Ehe mit Pola, Gräfin von Treviso, gestorben1815, entstammten vier Söhne. Der erste, Alfred,geboren 26. Januar 1807, K. K. Kämmerer und K.Wiirttemb. Generalmajor, starb 16. November 1865ohne Nachkommen, nachdem er in erster Ehe mitJosefine Gräfin von Grisoni aus Capo dTstria (f 1837)in zweiter seit 19. März 1840 mit J. K. H. der Kö-niglichen Prinzessin Marie von Württemberg vermähltgewesen war. Die zwei folgenden Brüder, Ferdinandund Gustav, giengen demselben im Tode kinderlosvoran, und somit ist der jüngste Bruder Erwin (sieheunten: Genealogie) jetzt das Haupt der Familie.
Durch die Rheinbundsakte vom 12. Juli 1806wurde die Familie mediatisirt und ihr Besitzthumtheils unter die württembergische, theils unter diebadische Landeshoheit gestellt, aber nicht unter Art.24 dieser Akte, welcher die standesherrlichen Fami-
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lien aufführt, sondern unter Art. 25, welcher von derReichsritterschaft handelt, begriffen. In Württembergwurde sie im Jahr 1815, wie alle übrigen unter dieHoheit des Königreichs gekommenen Reichsstände be-handelt und erhielt bei der zur Verfassungsberathungeinberufenen Landesversammlung Sitz und Stimme inder Reihe der vormals reichsunmittelbaren fürstlichenund gräflichen Häuser, auf deren Besitzungen Reichs-tags- oder Kreistags-Stimmen ruhten. In der Verfas-sung von 1819 jedoch kam die Familie, mit demGrafen von Rechberg und von Stadion nicht mehr indie zweite Kategorie der Kammer der Standesherren(die Häupter der fürstlichen und gräflichen Familienund die Vertreter der standesherrlichen Gemeinschaf-ten, auf deren Besitzungen vormals eine Reichstags-oder Kreistags-Stimme geruht hat), sondern in die-jenige der vom König erblich ernannten Mitglieder.Dessen ungeachtet schloss später, 1827, die Regierung,wie mit den Standesherren der oben genannten Ka-tegorie, auch mit dem Grafen Adam Adalbert v. Neip-perg eine im Wesentlichen der mit diesen geschlos-senen gleichen Uebereinkunft über die staatsrecht-lichen Verhältnisse seiner Familie ab und erliess hier-über eine Deklaration (Reg.-Blatt 1827, S. 213 ff.),worin ausdrücklich erklärt wird: „Das Gräflich Neip-pergische Haus behält die Ebenbürtigkeit, wie es solchehergebracht hat, und wird dem hohen Adel beige-zählt." Auch wurde die Familie, als im Jahr 1829im Bundestag die Frage über das gegen die reichs-gräflichen Häuser zu beobachtende Ceremoniel zurEntscheidung kam, von der württembergischen Re-gierung mit den Rechberg, Fugger-Kirchberg-Weissen-horn und Stadion-Stadion-Thannhausen in das Ver-zeichnis derjenigen württembergischen Reichsgrafenaufgenommen, auf welche jenes Anwendung findensoll, und verkündigt (Reg.-Bl. 1829, S. 205. 312),dass ihrem Familienhaupte das Prädikat „Erlaucht"gebühre (P. Stälin, Beschreibung d. Oberamts Bracken-heim. 1873. S. 339 ff.). Die in Württemberg gelege-nen Rittergüter sind: Klingenberg, Neipperg, Schwai-gern und Hausen bei Massenbach, sämmtlich im Ober-amt Brackenheim.
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