Staiidesherrlicher Adel.
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Grafen.
1. Grafen von Bentinck (und Waldeck-Limpurg).
Wilhelm Heinrich Schenk von Limpurg-Gaildorf-Schmieclelfeld hinterliess 1690 vier Töchter, vonwelchen zwei in neuen Linien sein Haus fortpflanzten:Juliane Dorothee durch Verheiratung mit einem Grafenvon Wurmbrand, Wilhelmine Christine durch ihreEhe mit einem Grafen zu Solms-Assenheim. DerLetzteren älteste Tochter, Dorothee Sophie Wilhel-mine (1698—1774), heiratete Josias, Grafen vonWaldeck; der Sohn Josias Wilhelm Leopold (1733bis 1788) pflanzte den Stamm fort. Allmählig kaman die Gräflich Waldeck'sche Familie noch Weiteresvon dem Solms-Assenheim'schen Antheil an der Herr-schaft Limpurg-Gaildorf, so dass die jetzige Standes-herrschaft Limpurg-Waldeck in Theilen von Gaildorf,Unterroth und Fichtenberg, sämmtlich im OberamtGaildorf, besteht (Stälin, Beschreibung des OberamtsGaildorf. 1852. S. 74. 95).
Der Sohn des genannten Josias Wilhelm, GrafGeorg, 1785—-1826, Fürstlich Waldeck'scher und1811 —1817 königlich Württembergischer Geheimer-ßath, ragt hervor unter den Kämpfern des Wiirttem-bergischen Verfassungsstreits. Von ihm kam dieStandesherrschaft an seinen Neffen, Graf RichardKasimir Alexander, geb. 26. Dezember 1835. Einam 16. März 1863 abgeschlossener Vertrag übertrugdie Herrschaft seiner Schwester, der Gräfin MechtildeKaroline Emma, geb. 23. Juni 1826, vermählt 30.Januar 1846 mit dem Grafen Karl Anton Ferdinandvon Bentinck, Witwe seit 28. Oktober 1864.
Die Söhne des aus Geldern stammenden eng-lischen Grafen von Portland, Johann Wilhelm von
Bentinck (1648—1709) gründeten zwei Linien, eineenglische und eine deutsche. Der jüngere Bruder,Wilhelm von Bentinck (1701—1773), Herr zu Rhoonund Pendrecht, Präsident der Staaten von Hollandund Westfriesland, wurde 1732 zum Reichsgrafenerhoben, vermählte sich 1733 mit Charlotte Sofie, derErbtochter des letzten Grafen von Aldenburg undbrachte dadurch das Gräflich Aldenburgische Fidei-kommiss, bestehend aus der freien Herrschaft Knip-liausen und der edlen Herrschaft Varel im Olden-burgischen, an sein Haus.
Wilhelms Enkel, Wilhelm Gustav Friedrich,
1762—1835, übertrug die Mitregentschaft der Fidei-kommissherrschaften zuerst seinem ältesten und dannseinem zweiten Sohn. Wilhelms Bruder, Johann Karl,
1763—1833, bestritt die Successionsfähigkeit seinerNeffen, was einen durch Jahrzehnte sich fortschlep-penden Prozess herbeiführte. Die Beklagten giengenschliesslich 1854—55 einen Vergleich ein, in Folgedessen die Linie des Grafen Johann Karl: Karl AntonFerdinand, 1792—1864, und dessen Söhne, GrafHeinrich, geb. 1846, und nach dessen Verzicht 1874Graf Wilhelm, geb. 1848, in die Rechte des GräflichAldenburg-Bentinck'schen Familienfideikommisses ein-traten. Bei Gelegenheit dieses Prozesses erlangtendie Kläger 1845 bei der Bundesversammlung die Er-klärung, dass der Familie Bentinck nach ihrem Stan-desverhältnis zur Zeit des Deutschen Reichs die Rechtedes hohen Adels im Sinne des 14. Artikels der Bun-desakte zukommen.