GRAFEN V. POTWOROWSKI.
335
(irarcii v. Potworowski (Sieiino-Potwo-rowski).
Ucformitt. IDrntfjett.
Besitz: im Grossherzoglhum Posen die Herrschen™ Deutsch Presse und Gorzyce im KreiseKosten; die Rittergüter Pnrzonczowo, Kolusz, Wablewo und Ziclcncin im KreiseKosten etc.
Wappen: guadrirter Schild mit Millelschild. Im rollten Miltclschilde einsilhernes, schwebendes Kreuz, welches im unteren linken Winkel von einem sil-bernen W begleitet ist (Hans Demhno, Stammwappen). 1 und 4 in Silber zweischwarze, mit goldenen Kleestengeln belegte Adlerslliigel; 2 und 3 in Rollt einmit erhobenen Vorderpranken nach rechts Torschreitender, goldener Löwe. Ueberder Grafenkrone stehen drei, mit gräflichen Kronen gekrönte Helme. Her rechteträgt die Adlersflügel des I. und 4. Feldes, der mittlere zwischen zwei von Silberund Roth quer mit gewechselten Tincturen gcthciltcn RiilTclshörnern das Kreitz desMilteischildes (Helm des Stammwappens), und der linke den Löwen des 2. und3. Feldes stehend. Die Decken des rechten Helmes sind schwarz und silbern, diedes mittleren roth und silbern, und die des linken Helmes roth und golden, undden Schild halten zwei auswärtssehende, mit Grafenkronen gekrönte und goldenbewehrte prcussischc schwarze Adler.
Sein 1 altes, angesehenes, ans der Wojwodscliaft Kaiisch stammendespolnisches Adelsgeschlecht, welches zu dem bekannten Stamme Demhnogehört. Dobrogasl v. Potworowski, Landrichter von Kaiisch, unterzeichnete1569 als Landbote der Wojwodscliaft Kaiisch auf dem polnischen Reichs-tage zu Lttblin die Urkunde, welche tlie Wiedervereinigung Litthauens mitPolen betraf, und um dieselbe Zeil kommt Georg v. Potworowski als Mar-schall der polnischen Landboten-Kammer vor. Durch Annahme des refor-mirlen Glaubensbekenntnisses verlor später die Familie einen Tbeil ihrerpolitischen Rechte und erlangte nicht mehr Staalsämler und Wörden,kommt also seitdem wenig in Urkunden vor. In neuerer Zeit, unter Kon.