GRAFEN V. REHRBACH. 223
Grafen v. Löhrbach.
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Besitz: das Slammgut Lehrbach elc.
Wappen: Schild von Roth und Silber quer getheilt, ohne Bild. Auf demmit der Grafenkrone gekrönten Helme steht ein offener Adlersflug, dessen Flügelvon Roth und Silber quer getheilt sind. Die Helmdeeken sind roth und silbern.— Schannat (Client. Fuld. P. 122) theilte die Flügel von Roth und Silber quermit gewechselten Tincturen, v. Haltstein aber (II. 179) und Siebmacher (1. 1381tingiren, wie hier angenommen wurde, die Flügel wie den Schild, v. Dieding(I. S. 318) giebt nach einer Zeichnung, welche er genau gefertigt nennt, die Flügelvon Silber und Roth quer mit gewechselten Tincturen getheilt an. — So lässtsich, wenn man will, selbst über ein so einfaches Wappen, wie das hier in Redestehende, sehr leicht streiten.
Sehr altes hessisches Geschlecht, welches früher Lawerbach undLörbach geschrieben wurde, durch den Besitz des Stammgules Lehrbachzu der unmittelbaren Reiehsrillerschaft des fränkischen Cantons Rhön-Werra gehörte und jetzt noch im Grossherzogthum Hessen begütert ist.Der älteste Lehensbrief, welchen die Familie besitzt, ist vom Jahre 1121.Fahne (I. S. 242) führt unter dem Namen Leerbach ein bergisches Rilter-geschleclit auf, welches nach dem Gute gleichen Namens bei Bensberg be-nannt war und im Bergischen vor einem Jahrhundert erloschen ist. Dasvon Fahne dem letzteren Geschlechte beigelegte Wappen stimmt ganz mitdem oben gegebenen und beschriebenen Wappen. Der Reichsgrafenstandist vom Kaiser Joseph II. 6. Juni 1781 in die Familie gekommen. Unterdem erwähnten Tage wurde nämlich Ludwig Conrad v . Lehrbach, k. k.Kämmerer, Geh. Rath und k. k. Commissarius bei der allgemeinen Reichs-versammlung zu Regensburg, des Malteser-Ordens Grosskreuz etc., für sichund seine Nachkommensehaft in den Reichsgrafenstand erhoben.
Die in der genealogischen Literatur bekannte Ahnentafel des DamianHugo Philipp Anton Grafen v. Lehrhach, gest. 11. Nov. 1815, Comlhurdes kön. bayerischen Haus-Ritter-Ordens vom heiligen Georg etc., bringtzwar, da die verwandtschaftlichen Verhältnisse desselben zu dem weiter