Druckschrift 
2 (1844) 1331 - 1431 : mit 4 Steindrucktaf.
Entstehung
Seite
5
Einzelbild herunterladen
 

5

Nr. XLV) und im J. 1339 Heinrich Voss zu Moltzan wohnte(vgl. Urk. Nr. CCXXVIII). Ohne Zweifel erwarb schonJohann Maltzän 1. die Vogtei Cummeröw, da er schon inden frühesten Zeiten in Ostineklenhurg und Vorpommernauftritt (vgl. Urk. Nr. V und VI). Im J. 1276 war Hubolpf)iTTaltjait I. im Besitze von Cummeröw ,und hielt sichdort einen Vogt oder Richter (vgl. Urk. Nr. XXI). EinigeZeit hindurch waren die Thun im vorübergehenden Besitze,wahrscheinlich Pfandbesitze von Cummeröw (vgl. Urk. Nr.CLXXV und CXCVIH), wie denn häutig vorkommt, dassin alten Zeilen die Besitzer (1er Güter öfter Wechseln, bisum die Mitte des 14. Jahrhunderts der Güterbesitz mehr festwird; die häufigen antichretischen Verpfändungen verdunkelnhier viel. Die Maltzan blieben jedoch im erblichen BesitzeVon Cummeröw; am 6. Febr. 1426 verpfändete der Marschall$?ctnvtcf) Äoltjatt die halbe Vogtei mit allen Gütern an-tichretisch an Heinrich Wüste zu Giitzkow. Jedoch kamendie Güter bald wieder ohne Trennung an die Familie, dennam 9. Mai 1482 erhielt der Marschall fJJacttoijj iHaltjatteinen Erblehnbrief über tuininerow.

Auf Sarow hatten früher die Voss gesessen; vgl. Urk.v. 29. Jan. 1356, 5. Aug. 1390, 29. Nov. 1397 und 17. März1485. Dieses Gut scheint durch den Marschall ?|?ai;tl»tjj4®talt}au oder bald darauf an die maltzansche Familie ge-bracht zu sein.

Ueber die Veranlassung dieser päpstlichen Belehnungvgl. man Sell's Gesch. des Herzogth. Pommern, II, S. 22,und Barthohrs Gesch. von Pommern, II, S. 236.

Nr. CCXIV.

Der Bischof Marquard von Ratzeburg bekennt,dass der Zehnte aus dem Dorfe Dammenhusenvon der Stadt Wismar mit dem Dorfe Bün-storf eingetauscht sei.

D. <]. Katzeburg. 1332. April 16.

Wy Marqward van der gnade godes biscop thoKaceborgli bekennen vnde dun witlick alle den glienen,