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bei der Familie zu erhalten, Klokow ist nach demAbleben des Ministers August v. Oertzen (Z 390) ihrentfremdet worden; ein Gleiches drohte mit Kotelow, dader ältere Bruder Adolf ohne männliche Erben blieb(s 386). Am 10. Februar 1828 einte er sich jedoch mitKarl v. Oertzen, der wiederum 74,000 Rthlr. Gold zuErweiterung seiner Liegenschaften aufzubringen wußte. —Die nächsten Jahre hat er noch einige Communion-Verhält-nissc zu Galcnbek gelöst (1831, durch Abtretung von 7000Quadrat-Ruthen aus der „zwischen den Wittcnborner und„Vogtsdorfcr privativen Holzrcvieren belegenen, sogenannten„Kavelheide"); und nach seinem Tode hat (1840) die Vor-mundschaft über seine Erben auch die letzte Hand an dieNegulirung des Verhältnisses zwischen Klokow und Kotelowgelegt, indem der landeskatastermäßige Hufenstand desersteren um etwa ^ Hufe und 50 Scheffel erhöht wurde.
So leicht alle diese Vorgänge sich ordneten, so vielSorge hat v. Oertzen von der neuen Erwerbung im LandeGnoien anfangs gehabt. Vorwerk wurde ihm, „der sonst„in großem Frieden mit Jedermann lebte, Veranlassung„zu einem Processe, der im weiteren Kreise der Juristen„ein Interesse dadurch gewann, daß die bezüglichen Acten„den jüngeren Rechtscandidaten zur Proberelation im„Staatsexamen wiederholt hingegeben" worden sind. BeimAbschluß des Kaufes war nicht zur Sprache gekommen dieauf dem Gute haftende Last, welche es mit etwa 40 anderenMeklenburgischen Lehnen theilt: bei jeder Veränderung inmanu 8örvwntö sowohl wie äominants einen neuen Lehn-brief gegen die üblichen, nicht unerheblichen Sporteln zunehmen. Es wurde die Frage um so complicirter, alsbereits in Anlaß eines früheren Verkaufes derselbe Streitsich erhoben hatte: ob nämlich der durch Nichtkenntnißdieses Verhältnisses geschädigte Käufer berechtigt sei,Abstriche am Preise zu machen v. Oertzen ist mit seinerdahingehenden Forderung nicht durchgedrungen. Er magdarüber bald getröstet sein durch das herrliche Gedeihendes mit dem trefflichsten Boden ausgestatteten Besitzes. —Hätte er länger gelebt, würde er die Genugthuung gehabthaben, Geschlechtsgenossen sich nahebei ansiedeln zu sehen.