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4 (1886) Der mecklenburgischen Häuser und der älteren Zweige des Hauses Alt-Helpte neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart
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Aelteres Haus Helpte. 479

ruhcns auszuweisen hat; eine Periode des Gcnicßcus, derFreude an dem vielen Schönen, das ein neu belebter Geschmackhatte erstehen lassen und ein barbarischer Militär-Despotfast zertreten hätte. Der Zug von Philanthropie, im vorigenJahrhundert erwacht, ist durch die Anschauung namenloserLeiden eines jahrelangen Krieges neu angeregt und wendetsich auch dem friedlichen Leben des Alltages zu. Derimmer noch mangelhafte Ertrag der Landwirthschaft, dieeben über eine der größten Krisen hinweg war, hat nochnicht einen Ucbermuth der ländlichen Staatsgcnossen hervor-gebracht, welcher bald allen seinen Klassen verderblichwerden sollte.

In diesen Zeiten friedlichen Stilllebens hat die Höhedc? ganzen Geschlechtes gelegen, des Namen der Ministerv. Oertzen trägt. Gewiß haben seine Mitglieder Antheilan dem Ruhm, der den Landtagen dieser Periode mehrfachgezollt worden ist- daß man nie so etwas von Arbeitsam-keit gesehen habe.

Und dabei ist das Vorwiegen der Helpter Linienbemcrkenswcrth. Man darf Wohl sagen, daß das StrelitzerLand im Laufe des l8. Jahrhunderts dem Brudcrstaat anCultur beträchtlich überlegen war. Die im Schwerin'schentobenden Verfassuugs-Wirrcu haben die Kräfte der geistighervorragendsten Personen in Winkel gebannt, in denennichts zu finden war als die Spinnweben eines veraltetenReichsrechtes. Im Strelitzischen fand man Zeit, dem Fort-gange der Wissenschaften Theilnahme zuzuwenden; unddabei wurde die Geschäftlichkcit nicht mißachtet. DerGüterhandcl ist dort lange nicht in dem Maße ausgebildetworden, wie mau ihn im Schwerin'schen Jahrzehnte langbeobachten kann; in Folge dessen blieben die alten Familiendurchgängig im Besitz der angestammten Liegenschaften,oder wechselten doch nur unter sich. Eine Folge davon ist,daß auch die Glieder des Namens v. Oertzen aus derHelpter Linie es unternehmen konnten, über die Wcstgrcnzcder engeren Heimath hinauszugehen und umfänglichenBesitz im alt-meklenburgischen Gebiete zu erwerben.

Kehren wir mit diesem Blick auf die Familien-Interessen zu des Miustcrs v. Oertzen Person und insbe-