Acltcres Haus Helptc, 457
Steigerung der Bodenpreise eingetreten, die auch dann nichtanhielt, als die Möglichkeit der Rentabilität für den kühlenBeobachter bereits schwinden mußte. Im Berein mit derfranzösischen Invasion hat die Ungesundheit der Verhältnissedann (1803—6) zu einer Katastrophe geführt. — Obv. Oertzen etwas derartiges voraussah, oder ob es nur anGelegenheit fehlte, eine günstige Erwerbung zu machen:bestimmt kann man aus seinem Verhalten einen Zug vonVorsicht herausfühlen, welchen sein Haus nur wird zuschätzen haben, weil es unter allen Umständen dadurch vorder Gefahr, die eben erworbenen werthvollen Güter zuverlieren, ist bewahrt worden.
Neben seiner Thätigkeit bei deren Bewirthschaftung hater die Last ständischer Vertrauens-Aemter nicht abzulehnenvermocht. Bereits l788 findet man ihn als Deputirtender Stargardischen Ritterschaft. Ende 1791 gelangte erzu derselben Function, welche sein Großvater Arcnd Heinrichzuerst dem Hause erwarb: der eines Stargardischen Land-marschalls. Der Erbe dieses Amtes, Graf Friedrich v.Hahn auf Pleetz und Remplin, war verhindert dasselbe zuverwalten, und auch der bisherige Vertreter desselben, v.Genzkow auf Jatzke, war unfähig geworden. Dessen Stelle,also genauer die eines Vice-Landmarschalles, übernahmv. Oertzcn, nachdem er sich mit Graf Hahn dahin geeinigthatte, daß dieser die Geschäfte außerhalb des Kreises,v. Oertzen nur die inneren besorgen solle. Bei demdauernden Aufenthalte v. Hahn's auf seineu Holstein'schenGütern hat jedoch v. Oertzen auch die jenem reservirtenGeschäfte meistenthcils besorgen müssen, insbesondere dieBeziehung der Landtage. — Nach seinem Ableben trugGraf Hahn selbst auf Beibehaltung des bisherigen Zustandesan, indeni er v. Oertzen's Sohn Wilhelm auf Lübbersdorfzur Fortführung des Vice-Landmarschallamtes vorschlug;er glaubte es „dem Andenken des verstorbenen Herrn von„Oertzen zu Kotelow, sowie den persönlichen Eigenschaften„des Sohnes schuldig zu sein."
Ueber die Gestaltung des häuslichen Lebens in Kotelowwährend dieser Zeit fehlt es zu sehr an Nachrichten, alsdaß man wagen dürfte, sich ein Urtheil darüber zu bilden.