Aeltercs Haus Helpte. 441
„Mühlen-Stelle wohnhaft, und verschiedene Katen nebst den„Kalckofen").
Auch diese Beschreibung des Gutes Klokow ist bereitsvon Arend Heinrich abgefaßt worden. Seine Befugnißdazu war Ergebniß einer am 9. Januar 1750 zu Neu-strelitz vorgenommenen Verhandlung zwischen ihm, seinemBruder Henning Leopold und den unter ihrer Vormund-schaft stehenden, diesmal mit besonderen Beiständen ver-sehenen Söhnen des dritten, seit 1748 verstorbenen BrudersVictor Sigismund II. Alle zusammen treten auf als Lehn-Erbcn des vierten (Stief-) Bruders Hans Christoph (Z 349),welcher am 5. Juni 1749 verstorben war; bereits am 27.October hatten sie Klokow gemuthct, da der Verstorbene„bckandtermaßen zwahr eine Tochter, des Stallmeisters„v. Jasmund Ehefrau, als usufruetuariam seiner Güter,„aber keine Söhne hinterlassen." Die Rücksicht auf dieimmer noch nicht ganz behobenen Communion-Verhältnissezu Kotelow hat es mit sich gebracht, daß dem Besitzer diesesGutes, Arend Heinrich, von den übrigen Interessenten auchKlokow überlassen wurde zu dem auch von der Behördeals Obervormundschaft der Minorennen gebilligtenTax-Wcrthevon 32,000 Rthlr. (ohne Inventar), nach Maßgabe dessendann die Uebrigen abgefunden worden sind.
Am 20. März 1750 wurde die Verabredung bei derStrelitzer Regierung eingereicht und von ihr am 10. Aprilbestätigt. Damit war für Arend Heinrich auf den Fall,daß seines verstorbenen Bruders Tochter, Katharine Luise,Gemahlin des Jägermeisters Ernst Christoph v. Kosboth(§ 369), „als jetzige Lehnjungfer" von Klokow „dermahleinst„mit Tode abgehen möchte," abgemacht, daß er es„eigenthümlich allein haben" solle. Nach den Angaben derLeichenrede zu schließen, hat sich dies um Neujahr 1766zugetragen; wenigstens hat Arend Heinrich im Laufe diesesJahres (s. unten) Klokow angetreten und damit die imwirthschaftlichen Interesse dringend gebotene Konsolidationder beiden Güter erzielt.
Ein anderer Handel beschäftigte ihn 1765, indem es ihmgelang, seinem nunmehr schon recht ausgebreiteten Grundbesitzeeinen weiternZuwachs durch das westwärts an denselben stoßende