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4 (1886) Der mecklenburgischen Häuser und der älteren Zweige des Hauses Alt-Helpte neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart
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424 Stargardtsche Linie.

hat v. Oertzcn sich dem Gebote zu entziehen gesucht, obwohldie Unrcchtmäßigkeit seines Verfahrens ziemlich unbestreitbarsich darstellt. Das letzte Stadium des Processes, nach 1791,ist nicht mehr zu verfolgen; um diese Zeit war v, Ocrtzenin Gefahr, seine ganzen in Barsdorf aufgestapelten Waaren(u. A. 2090 Centner Tabak) consiscirt zu sehen.

Man erfährt bei dieser Gelegenheit, weil daraufv. Oertzen, in seiner Eigenschaft als nicht bloß Meklen-burgischer Unterthan, Einwendungen zu bauen suchte, daß er

die Mühle zu Marienthalim Preußischen, südwärts Tornow gegenüber, mitdendazu gehörigen Ländereien" besaß. Ueber Zeit und Dauerdieser Erwerbung ist nichts bekannt.

Gleichfalls unbekannt sind Zweck und Folgen eines öffent-lichen Aufrufes, der, wie manche andere Maßnahmen LudwigDietrich's, einen durchaus eigenthümlichen Charakter trägt.Am 12. Januar 1789 erließ auf sein Ansuchen die Justiz-Canzlei zu Strelitz ein Ausschreiben an alle seine Gläubiger,sich am 30. März zur Anmeldung ihrer Forderungeneinzufinden, damit v. Oertzcn,um den verschiedenen,ihm leicht uachtheilig werden könnenden ungegründeten Ans-trengungen von seinem Verfall Einhalt zu thun, und zuConservation seines Credits" ihnenden Statum seinesVermögens öffentlich darzulegen" Gelegenheit habe.Alle anderen Anzeichen deuten darauf hin, daß seine Be-mühungen, seine Habe zu mehren, guten Erfolg hatten,lassen also dies Experiment unerklärt.

Wir sehen bereits (S. 420), wie der auf seinen BruderSiegfried Wedige Ernst aus seiner Erbschaft, sowohl an Lehnwie Erbe, entfallene Antheil in der Regulirun g zu 24,000 Reichs-thalernGold geschätzt worden; man kann schwanken zwischen denAnnahmen, das Ganze sei das Doppelte oder Vierfachewerth gewesen. Denn als weitere Erben hinterließ LudwigDietrich nur die 3 Söhne seines Stiefbruders VictorWilhelm (Z 374), welche sein am 23. Octobcr^) 1804 in

') So die Mcklenb. Nachrichten. Das Tornowcr Kirchenbuch hatden 24.; vielleicht muß man die Nacht zwischen beiden Tagen als denwahren Zeitpunkt annnehmen.