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4 (1886) Der mecklenburgischen Häuser und der älteren Zweige des Hauses Alt-Helpte neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart
Entstehung
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408 Stargnrdische Linie,

werden wir uns noch eingehender zu beschäftigen haben; derStief-Oheim von Katharine Luise v, Oertzen hat eineCousine von deren Gemahl heimgeführt, Jlsabe Luciev. Jasmund, bei der das Institut der Lehns-Erbtochter sie übte dies Recht an der Rödliner Begüterung ausAnlaß zu beträchtlichen Verwickelungen gab.

Das umgekehrte Verhältniß zwischen beiden Geschlech-tern ergiebt sich bei Katharine Luise v, Oertzen, Sie hatihren Gemahl zum Nutznießer von Klokow gemacht, indemsie, nach frühzeitigem Absterben ihres Bruders VictorSigismund III,, dem die drei andern Schwestern, alle nichtlange nach ihrer Verheirathung, nachfolgten, kraft Landes-rcchts auf Lebenszeit den Nutzgenuß des väterlichen Lehns-besitzes überkam. Zu Kotelow ist noch handschriftlich auf-bewahrt der Wortlaut derJnscriptur unter dem Cruce-Fix,"unter welchem sie ihre letzte Ruhe zu finden gedachte,Allhier ruhen in Gott sanfft und seelig die Gebeine derwahlandt hochwohlgebohrnen Frauen, Frauen ChatharinaLouise von Jasmundt, gebohrne von Oertzen, Erbjungfrauder Güther Klockow, Sandhagen und Wittenborn," Esfolgen dann ihr Geburts- und Vcrmählungs-Datum, mitdemStallmeister Erhardt (!) Christoff von Jasmundtauf Möllenbeck Erbherren; in welchem Ehebandte dieselbebis im 16ten Jahr gelebet, und nachdem ihr Ehe-Gemahlin die seelige Ewigkeit getretten am 19ten Majus 1759,hat sie ihre Wittwe-Tage in Zubereiten der Seelenvollenden wollen, auch diesen Sarg selbsten verfertigenlaßen in ihrem 55ten Jahre, am 7ten December 1761,und ihre Seele dem großen Erlößer übergeben am . ,ten. 17 . . Unausgefüllt wie die zu Aufnahme ihresTodestages bestimmte Stelle geblieben ist, müssen wir sieauch lassen; allem Anscheine nach trat das Ercigniß Ende1765 oder Anfang 1766 ein. Bei der Besprechung vonArend Heinrich, der v. Oertzen'schen Erbtochter Nachfolgerim Besitze dieses Gutes, wird das Nähere über denAnfall beizubringen sein.