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4 (1886) Der mecklenburgischen Häuser und der älteren Zweige des Hauses Alt-Helpte neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart
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388 Stargardische Linie,

mund's (I,) v. Oertzen zweiter Gemahlin, deren erstes Kindsie war. Ausnahmsweise hat man einen Beleg für ihrefernere Anwesenheit zu Tornow, indem sie dort am 17,October 1709 Gevatter stand. Sie wird dabei als Florinegebucht, woraus hervorgeht, daß dies ihr Rufname war.Es ist schon (Bd. III, S/ 396) bemerkt worden, daß dieseran der Ostsee bisher unbekannte Name durch die Wittwev. Buch, geb. v. Treskow ins Land eingeführt ist und nament-lich durch ihre älteste Tochter weitere Verbreitung ge-funden hat.

Nämlich vor allem in der Familie v. Kamptz. Anden so zubenannten Joachim Dietrich, Besitzer von Koppelownebst Arcnshagen und (See-) Grube, geboren am 11- April1684, ist sie vermählt worden, Wohl am 9. Januar 1722,also bereits in vorgerückteren Jahren stehend. Denn vom ge-nannten Tage datiren ihre Ehepacten, die einzigen aus ihremHause dieser Zeit, von denen sich Kunde erhalten hat. Sieempfing 5900 Neichsthaler M/s Mitgift, und dafür wurdeihr wiederverschrieben eine Morgengabe von 1900 Reichs-thaler und „auf Lebenszeit 2590 Reichsthaler Verbesserungs-geldcr". Eine Summe von 2787 Reichsthaler N^/s hat diegeborene v. Oertzen noch geerbt aus dem Nachlasse ihrerMutter, geb. v. Treskow, laut der am 3. August 1734 zuTornow vorgenommenen Auseinandersetzung sämmtlicherErben — auch dies ein Act, von dem sich nur diese spär-liche Kunde erhalten hat-

Der Florine Elisabeth v- Oertzen Hochzeit fand nichtzu Tornow statt, sondern Wohl zu Rossow, wo die Ehe-

(III. 290), mit Rücksicht auf obige Richtigstellung um mindestens einJahr früher, als bisher angenommen wurde, gesetzt werden, also169'/-. Die Z 359 citirte v. Miltitz'sche Ahnentafel giebt bestimmt1692 an, erweist sich aber in sonstigen controlirbarcn Daten als sehrunzuverlässig. — Hier noch eine allgemeine Bemerkung hinsichtlich deszwischen Geburt und Taufe liegenden Zwischenraums. Im Nordenvon Mcklenburg-Schwcrtn Pflegte man bis gewiß nahe an 1800hinan den von wenigen Tagen nicht zu überschreiten. Hier in Strclttz,wo man ausnahmsweise einmal Material hat in dieser Hinsichtan dem über die Kinder Victor Sigismunds I. v. Oertzen aus zweiterEhe, stellt sich eine Abweichung von jener Sitte heraus, indem mansogar über eine Woche das Kind ungetanst ließ (Z 360 und 362).