Haus Vogelfang. 355
„gehabt, auf Geld zu sehen, sondern nur aus Affection„geheirathet," Bei den schwankenden Vermögensverhältnissendes Vaters war der Braut kein baares Geld mitgegeben,sondern sie hatte nur die nothwendige Aussteuer erhalten,welche aus dem Vermögen der Mutter bestritten war. Nachdem Tode des Landraths 1754 machte die verwittweteMutter am 14. Julii 1755 ein Testament, durch welchessie die Aussteuer der vermählten Tochter v. Fersen auf1000 Thaler anschlug und zur „Egalisirung" jedem ihrer4 Söhne und ihrer unverheirathetcn Tochter Charlotteauch 1600 Thaler nach ihrem Tode vermachte.
Friedrich Baron v. Fersen stammte ohne Zweifel ausder alten Pommerschen Familie (eigentlich v. Versen) miteinem fliegenden Fische als Schildwappen, von der einnamentlich in Meklenburg begüterter Zweig zu Ausgangdes 18. Jahrhunderts den Freiherrn-Titel erlangte. DieseLinie besaß früher Kahlenbcrg (bei Neukloster), dann dieRohlstorfer Begüterung, welche sie 1714 an die ihr ver-wandtschaftlich nahestehenden v. Wrangels abtrat. DiesGeschäft wurde abgeschlossen von den 3 Söhnen des ver-storbenen Hermann v. Fersen I, einer von ihnen dürfte derVater Friedrich's sein. Dieser, der Major v. Fersen standin Hornebnrg (im Verdischen) in Garnison. Hier starbseine Frau nach den Acten früh im Jahre 1765 (nicht1766, wie v. Perch berichtet).
Ihre noch lebenden Geschwister erhoben nach ihremTode Ansprüche an den Werth der Aussteuer. DerDarmstädtische Brigadier Andreas Casimir v. Oertzen erhobgegen ihre Erben einen Proceß wegen seines V« Antheilsan der Aussteuer, welcher 1784 noch nicht entschieden war.Die übrigen Geschwister waren im Jahre 1777 einenVergleich eingegangen.
Der Oberst v. Fersen starb nach seiner Frau, ohneein Testament gemacht zu haben und ohne leibliche Nach-kommen zu hinterlassen, wie es scheint.
') Eine Tochter desselben war die Gemahlin von Hans AlbrechtI. v. Plnskow, also die Mnttcr von dem schon besprochenen (S.330)Hermann Otto sognt wie von Hans Albrecht II. v. Plnskow, demLandrath nnd zeitweiligen erbitterten Gegner Sicvert's VII. v. Oertzen.
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