350 Meklenburgische Linie,
Major v. Sulicki a, a. O, sich zu dem positiven Urtheilberechtigt: „Der Oertzen hatte nicht bloß eine geringe„Ausdauer unter dein feindlichen Feuer gezeigt, sondern„auch unterlassen (?), bei Zeiten den Anmarsch des Feindes„zu melden, ein Versäumniß, welches schlimme Folgen nach„sich zog. Die preußische Avantgarde ging noch am 1,„Januar über die Reckenitz, das Gros am folgenden Tage.
— Die Schweden zogen sich am 9. Januar
„freiwillig in die Festung Stralsund zurück."
Wir glauben, daß die schwedischen Ansichten undBerichte ungerecht und unwahr sind. Es scheint unmöglichzu sein, den offenen, „elenden" Paß mit der Schanze mit250 Mann und 2 Sechspfündern, die den Feind nicht er-reichen konnten, gegen ein ganzes, tüchtiges Armee-Corvszu vertheidigen und zu halten, um so mehr, da, wie derErfolg zeigte, keine Hülfe heranrückte; auch gab v. Oertzenvon dem Anrücken des Feindes sogleich Nachricht, als eres erfuhr und erfahren konnte; und eben so gut und nochfrüher hätten es auch die Besatzungen von Demmin undTriebsces wissen können. Mit gleichem Rechte mag man anneh-men können, daß v. Oertzen in nicht gerade lobenswertherWeise im Stiche gelassen sei — oder die ganze Linie warüberhaupt nicht zu halten.
Sulicki a. O. sagt: „Der schuldige Officier, dessen„in Stralsund ein Kriegsgericht wartete, zog es vor, sichin seine Heimath, Mecklenburg, zu verfügen". DieStralsunder Nachricht vom 25. Januar 1759 sagt dagegen:„Der Capitain v. Oertzen sitzet in Stralsund in Arrest."So reden die schwedischen und darnach die preußischen Kriegs-geschichten auf Grund von sich offenbar widersprechendenMeldungen.
Der Proceß gegen den Hauptmann v. Oertzen zog sichlange hin. Oertzen redete freilich ganz anders und legtealle Schuld, und Wohl mit Recht, allein auf den schwedischenGeneral. Noch am 17. Juli 1765, von Kiel datirt,überreichte er dem „Secreten Ausschuß" der schwedischen„Reichsstände" und hiernächst diesen selbst ein im Staats-Archive zu Schwerin aufbewahrtes Memorial, in welchem