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4 (1886) Der mecklenburgischen Häuser und der älteren Zweige des Hauses Alt-Helpte neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart
Entstehung
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Z42 Meklenburgtsche Linie.

darstellt sie hat sich mit der Zeit immer mehr ver-bessert: so schlecht müssen damals seine finanziellenVerhältnisse beschaffen gewesen sein.

Es steht das in engem Zusammenhange mit den Vor-gängen, betreffend das väterliche Gut, welche wir (Z 339)bereits kennen lernten. Am 6. Februar 1761 wurdeSievert VIII. förmlich mit Vogelfang belehnt, hat aber dieVerwaltung desselben auch fernerhin Wohl ganz seinerMutter überlassen. Als diese 1771 durch llcberschuldungsich veranlaßt sah, Vogelfang den Gläubigern abzutreten,widersprach ihr Sohn Sievert dem, jedoch, wie wenigstensder weitere Verlauf ergiebt, ohne Erfolg. Seit 1774war er Oberstlieutenant und stand seit mindestens1771 in Kopenhagen, während er Anfangs (1748 und 49)seine Garnison in Rendsburg gehabt hatte. Am 16.November 1772 war er Wohl vorübergehend in Mcklenburg,denn damals soll er wegen der ihm einst vom LandrathHelmuth Friedrich v. Oertzen auf Roggow vorgeschossenen360 Reichsthaler abgerechnet haben. Inhaber der Forderungwar schon dessen Enkel, der im Frühjahre 1773 auchverstorbene Kammerherr Wilhelm Friedrich (s. Z 246). Dienach dessen Tode eintretende complicirte Vormundschaftdes Hauses Roggow mußte gegen Siegfried in der Folgegerichtlich einschreiten, um jene Summe, von der nebstZinsen nur ein geringer Theil abgetragen war, endlich zuerhalten. Sie wandte sich an die Concursbehörde überVogelsang, wurde aber insofern abgewiesen, als derAnspruch nicht direct an das Gut zu machen sei, sondernnur an die etwa auf Sievert VIII. entfallende Erbquote.

Am 21. August 1781 wußte man zu Roggow bereits,daß Sievert VIII. v. Oertzen a. d. H. Vogelsang zuKopenhagen gestorben sei. Das wird erst im Laufe jenesJahres erfolgt sein, denn noch um 1730 schrieb derGenealoge v. Pentz von ihm:Lebt unvermählt inKöniglich-Dänischen Diensten", und noch 1779 erhob eraus dem väterlichen Concursc eine kleine Summe (43Reichsthaler 8 Schillinge 2^-z Pfennige N^/s). Nachseinem Tode entfielen bei der schließlichen Regelung des