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4 (1886) Der mecklenburgischen Häuser und der älteren Zweige des Hauses Alt-Helpte neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart
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Haus Vogelsang.

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einandcrsetzung hatte die älteste Tochter, vermählte v. Fersen,überhaupt kein Geld zur Mitgift erhalten, sondern nur eineAussteuer, die sie zu 1000 Reichsthaler anschlug. ZurEgalisirung" vermachte die Mutter jedem ihrer vierSöhne und der unverheirateten Tochter 1000 Reichsthalerfür ihren Todesfall, jedoch so, daß diese Summe unterden Kindern gegenseitig vererbt werden sollte.

Der Besitz von Vogelsaug selbst (die Lehnactendarüber sind am 1. December 1865 verbrannt) ging nachUebereinkunft unter sämmtlichen Kindern kaufwcise aufden ältesten Sohn Sievert (VIII.) über, der, wie erzählt,am 6. Februar 1761 damit belehnt wurde; trotzdemwird seine tüchtige Mutter die Wirthschaft daselbst weitergeführt haben. Wenigstens hat sie 1765 ganz selbstständigdie Verhandlungen geleitet, welche zur Verpfändung vonVogelsang führen sollten, leider aber ebenso fruchtlosverliefen, wie einst die ähnliche Unternehmung des verstor-benen Gemahls. Damals war eine Pachtsumme vonjährlich 900 Reichsthalern für das Gut verabredet worden(unter Anrechnung von 50Reichsthaler Vorstand); jetztKrügsheim, ein Sohn desKatelbogen bei Bützow, einen

Reichsthalern für 1000hatte Karl Friedrich v.damaligen Inhabers vonPfandschilling von 21,300

Reichsthaler geboten. Es war der letzte Versuch, denCredit der Familie aufrecht zu erhalten. MehrjährigeStreitigkeiten mit v. Krügsheim schlössen sich an den Contractmit ihm; zugleich drängten alte Schuldner auf Bezahlung,und gegen die Wittwe v. Oertzen, welche sich nach Wismarbegeben hatte, wurden vor dortigen Gerichten die Forderungenfür eintreibbar erkannt. In Folge dessen war sie gezwungen,Wismar eilig zu verlassen; sie begab sich nach Plan zuihrer dort wohnhaften Tochter, verwittweten v. Lützow.Dieser Schritt wird in engem Zusammenhange stehen mitder Erklärung des C oncurs es über V o g el s a n g, die imJahre 1768 stattfand. Da die Acten fehlen, ist dasNähere nicht bekannt; die Landräthin v. Oertzen war starkin denselben verwickelt, muß jedoch noch eine Zeit langdie Anforderungen der Gläubiger hinzuhalten gewußt haben.Denn erst am 22. März 1771 ist Vogelsang (nebst den

Urk. Gesch. d. Geschl. v. Oertzen IV

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