Haus Gorow. 289
landesherrlicher Erlaubniß auch weiter fort) zum zweitenBeamten in Güstrow auf, und nach dem Ableben desdortigen Amtshauptmanns Weber erhielt er (am 30, August1824) dessen Stelle und daneben den Titel Landdrost. Dochwar ihm die Leitung des Amtes nicht auf lange beschicken;schon am 5. September 1827 ist er zu Güstrow verstorben„nach vieljährigen Leiden". — Er scheint aber das Andenkeneines beliebten und verdienstvollen Beamten hinterlassenund dasjenige seines Vaters fortgepflanzt zu haben, der nachlangen und ausgedehnten Unregelmäßigkeiten, welche dieAmtseinwohner an ihren Vorgesetzten zu Ausgang des 18,Jahrhunderts erlebt hatten, in seiner Eigenschaft als Ober-hanptmann wieder Ordnung und Vertrauen herstellte,Jasper v. Ocrtzen hinterließ 4 Töchter, sämmtlich nochunmündig, und eine Wittwe, Susanna (oder Susctte)Marie Luise, geborene v. Dorne, die dritte Tochter desgleich nach 1800 verstorbenen Kammerpräsidenten diesesNamens. Die Heirath scheint eine gewisse Versöhnungzwischen zwei sonst vielfach (durch die v. Both undv, Mecklenburg) sich nahestehenden Familien zu bedeuten.Denn der Kammerpräsident war wohl einer der eifrigstenVertreter der damals modernen Verwaltungs-Principien,gegen welche Claus Detlof III. v. Oertzen, Jasper's Vater,energisch sich wehrte. — Susette v. Dorne, deren Muttereine geb. Waitz v. Eschen war, war geboren am 5. November1784; ihre Vermählung fand im Jahre 1810, den 23.Juni statt. Nach dem Tode ihres Gemahls verblieb sieAnfangs noch in Güstrow. gefesselt durch den Besitz desvon jenem ihr hinterlassenen Hauses. Der ihr und ihrenminderjährigen Töchtern, von denen die jüngste mit erst11 Jahren verwaist wurde, bestellte Vormuud, v, Kolhansauf Golchcn, hatte viele Mühe, jenes Haus zu einem dendarauf ruhenden Schulden entsprechenden Preise zu ver-äußern. — Die Wittwe von Oertzen hat sich dann zu ihrerMutter begeben, die theils auf dem von ihr verwaltetenPachthofe Wandrum, theils in Schwerin lebte. Und hierist Jasper's v. Oertzen Wittwe gestorben am 24. De-cember 1833.
Urk. Gesch. d. Geschl. v. Oertzen IV. 19