Haus Gorow. 235
und darin fiel doch dem Claus Detlof II., welcher jetztLieutenant genannt wird, das Gut Gorow zu.
So wie Claus Detlof II. volljährig und Hauptmanngeworden war, verheirathcte er sich am 3. Juni 1724mit Eva Susanna o. Oertzcn aus dem Hause Roggow,zweiten Tochter des damaligen Etatsraths, späteren Land-raths Helmuth Friedrich v. Oertzen, damals auf Gerdeshagen,später auf Roggow, und der Susanna Francina v. Bülowaus dem Hause Gudow, geboren am 1. Febr. 1708 (s. § 235).Die Hochzeit war zu Gudow, dem Gute ihrer mütterlichenGroßältern, welches so häusig und oft lange der Lieblings-aufcnthalt ihrer zärtlichen und edlen Mutter gewesen undoft noch war. Ebenda ward auch ihre ältere SchwesterSophie Charlotte mit Johann Arnold Werner von Bodeck am2. December 1724 getraut. — Eva Susanna schreibt selbstin die Gorowsche Familienbibel: „Anno 1724 den 3. Junh„ist unßer Hochzeit zu Gudow geweßen. Der liebe Gott„gebe uns doch seine Gnade und Segen." Von spätererHand ist dazwischen geschrieben: „Claus Detlof v. Oertzcn,„königlich dänischer Hauptmann, und Eva Susanna„v. Oertzen, Tochter des Landraths v. Oertzen auf Roggow,„Gerdeshagen u. s. w." Ebenso lauten andere Nachrichtenim Familienarchivc. Seit dieser Zeit führte Eva Susanneauch die Gorowsche Familienbibcl für sich und ihreKinder bis gegen ihr Lebensende, bis zum I. 1744, fort.— Am 27. März 1729 traf sie der harte Schlag, ihregeliebte Mutter im 43. Jahre ihres Lebens zu verlieren.
Claus Detlof II. nahm bei seiner Verheirathnng seinenWohnsitz zu Gorow. Seit dem I. 1724 bis in das I.1725 widersprach er, der „Hauptmann C. D. v. Oertzen„zu Gorow" der Wahl des Studiosus Samuel FriedrichWilcken zum Pastor zu Hanstorf wegen Wahlumtriebe undWahlfchler, jedoch ohne Erfolg. Am 8. Februar 1730muthetc er, der „Hauptmann Claus Detlof v. Oertzen das„Lehn von Gorow."
Die Verhältnisse von Gorow waren nicht eben glänzend,denn bei der Kavelung war das Gut, welches während derVormundschaft nur 850 Rcichsthalcr Pacht trug, nur zu18000 Reichsthaler eingesetzt. Dafür hatte Claus Detlof II.