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4 (1886) Der mecklenburgischen Häuser und der älteren Zweige des Hauses Alt-Helpte neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart
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38 Mekltnburgische Linie.

meisten Theils in Schwerin leben mußte und gerne aufseinem alten Gute Gerdeshagm war, als er 70 Jahrezählte, im Jahre 1743 dem Lehn des Gutes Roggow zuGunsten seines jüngern Sohnes Jaspar, indem er sich nurden Genießbrauch auf Lebenszeit vorbehielt, nachdem erseinem ältern Sohne Joachim Werner das Gut Klein-Nienhagen abgetreten hatte. Als Jaspar sich im Jahre1744 mit der Freiin Schertet v. Burtcnbach vermählthatte, verkaufte der Vater ihm im Jahre 1745 das 1726erworbene Allodialgut Miekenhagcn (vgl. S. 20.) Im Jahre1746 zeigte Helmuth Friedrich der Lehnkammer seine Ent-schließung an, seinem Sohn Jaspar das Lehn von Roggowzu übertragen, und bald darauf bat auch der Sohn, ihnzum Lehnseide zuzulassen, nachdem der Vater noch ein Malerklärt hatte, daß sein Sohn als eigentlicher Lehnmaunangenommen werden könnte und möchte. Darauf wardJaspar am 10. März 1750 zur Ableistung des Lehneideszugelassen.

In Folge und in Berücksichtigung aller dieser Ver-hältnisse that Helmuth Friedrich am Ende des Jahres 1752die nöthigen Schritte, um nach seinem Tode sein Haus zusichern. Am 29. November 1752 zeigte er der Landes-regierung an, daß er seinem Sohne Joachim Werner, dener pro xrocli^o habe erklären lassen müssen, schon viel mehrgegeben, als sein mütterliches und väterliches Erbtheil be-trage, und ihm dazu den Genießbrauch der Güter Alten-Hagen und Nienhagen auf seine Lebenszeit überlassenhabe; jedoch so, daß er keine Schulden weiter darauf machenkönne. Helmuth Friedrich bat daher die Landesregierung,diese Güter auf seines Sohnes Joachim Werner und seineretwaigen Kinder Lebenszeit für ein Fideicommiß zuerklären, so daß die Güter von ihnen auf keine Weise mitSchulden belastet werden könnten. Die herzoglichen Räthenahmen aber Anstand, auf seinen Wunsch einzugehen, da

0 Bemcrkcnswcrth ist, daß dcr Hofmeister Claus Josias Behrschon in einem Aufsätze von 1740 erwähnte: Landrnth von Ocrtzcnzu Gerdeshagm solle ein Fideicommiß errichtet haben, ohne die Zu-stimmung der Regierung eingeholt zu haben. Ein Gleiches werde denFamilien von Negcndank und von Bcrnstorf nachgesagt.