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den Rathsdienst vnd was ihm darunder aufferlegl vndbeuolen wird, alle Ihar zweihundert Taller, Vor die Ver-waltung des Hoffmarschais Ampts aber EinhundertTaller vnd also zusammen Dreihundert Taller, danebenauff Funff Personen vnd Funff Pferde vnsere gewönlichehoffcleidung, so offt wir kleiden, Futter vnd mhall, aus-queitung des Rauchfulters, auch Suppen vnd Schlafftrunck,so dan auch Vermuge vnser hoff-Ordnung erstattung be-weislichen Pferdeschadens gnedigk zugesagt, Wie ihmdan auch, da er ie zu zeiten in vnsern Sachen vnd ge-scheuten an auswertige örter verschickt werden solte,der Zerungscoslen, denen er aufwenden wird, nach pil-ligen dingen vnd gebuerlicher berechnung widerumb solldargelegt vnd richtigk gemacht werden; Vnd haben wirvns aber von beiden teilen vorbehalten, Das eins demandern, Welchem etwan solche Bestallung lenger nichtgelegen sein möchte, dieselbe einhalb Ihar zuuor aufflzu-kunden schuldigk sein soll, Ohn alle geuhar. Des zuVrkundt haben wir diesen Bestallungs-Brieff mit vnsermzu endt auffgedruckten Fürstlichen Ring-Pitzschafft vndHandtzeichen wissentlich begleubigt. Geschehen vnd ge-ben zu Gustrouw, am tage Michaelis Archangeli, Anno1591.
Nach dem Concept im grossherzogl. meklenburg. Geh. u. H. Ar-chive zu Schwerin.
Nr. CCCCXVI.
Die Brüder Joachim und Viche v. Oertzen aufCramonshagen und Gammelin, auch Schossinund Mühlenbek schliessen einen Vertragüber die zwischen ihnen vorgefallenen Strei-