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2,2 (1860) Urkunden vom Jahre 1400 bis zum Jahre 1600
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1577.

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Bruders Hertzogk Christoffern zu Meckelnburgk ic.Hoffmarschalch, vntertheniglich berichtet, welchergestalt Ihme, vermuge in vnszerer Jungen Vetlern derHertzogen zu Meckelnburgk :c. schuldtsachen gegebenerAbschiede, vf negstuorschienen Johannis etzliche Zinszenvon seiner Heuptsummen hinderstelligk blieben, so wollauch auff kunlfligen Vmbschlagk etzliche andere betagtvnd felligk sein sollen rc., Mit ferner vnlertheniger bitt,Wir mochten die gnedige Verordnung thun lassen, daszer der versessenen, so woll auch der vff kunfftigen vmb-schlagk teilhaftigen Zinszen ohn lengern verzugk habhaff-tig werden muge. Dieweill wir dann nicht liebers sehen,dann dasz demjenigen, was in angezogenen Abschiedensupplicanten vnd menniglich ist versprochen vnd zuge-sagt, gebuerlich nachgegangen vnd dasselbe gehaltenwerde, Alsz begeren wir hiermit gnediglich, du wollestnicht allein darann sein, dasz gemeltem ©ttjeu> domuglich, die vorlengst versessenen Zinszen ehe vndbesser abgelegt vnd bezalet werden, Sondern dich auchauf kunfftigen Vmbschlagk der gegebenen Abschiede ge-raesz Allenthalben durchausz, so viell menschlich vndmuglich, verhalten. Daran geschieht vnszere gnedigezuuerlessige meinung. Datum Güstrow, den 20. Nouemb.,Ao. ic. '77.

An

der Jungen hern Rentmeister.

Nach dem Concept im grossherzogl. meklenburg. Geh. u. H. Ar-chive zu Schwerin.

Nr. CCCCXIII.

Der Herzog Christoph von Meklenburg sendetwegen seiner Vermählung seinen Hofmur-schall und Rath Joachim von Oertzen als