1572.
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Zum dritten haben auch vnsere gnedige Fürsten vndhern vnsz vorbieten lassen, kein korn vff Vu-strow abzuschiffen ahne ihre furstlihe gnaden wissenvnd willen, dasz vor der zeit je vnd allewege frey ge.wesen ist vnd zuuorn wyr vnd andere vom adell, auchihre furstlihe gnaden bawren vnd auch vnser hinschiffenmögen, who es vns gelegen gewesen ist.
Datum Güstrow, mitwochs nach Galli :c., anno jc. 71.Euer fürstliche gnadengehorsamevnderthane
Siocfitm, Fielt, geßßlmlitt,
gebrudere die bOU
auch Steffen seligen erben.
Nach den Original-Landlags-Aclen im grossherzogl. meklenburg.Geh. u. H. Archive zu Schwerin,
Nr. CCCCX.
Die Brüder Hans und Mathias v. Oertzen ver-kaufen ihren Brüdern Heinrich, Caspar undLippold v. Oertzen ihren Antheil an ihrengemeinschaftlichen Stamm- und ErbgüternHelpte, Grammertin, Quaden - Schönfeld,Bargensdorf und Libbelie.
D. d. Helpte. 1572. Mai 28.
Wir Jgattö vnd ÖOU #rt*eu ZU Helpte
vnnd Grammertin erbseszen bekennen öffentlich incrafft vnd macht dieses vnsers versiegelten kaufbriefesfür vnsz, vnsere erben vnd erbnehmen vnd sonsten voriedermenniglichen, wes wirden oder Standes die sindt,