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2,2 (1860) Urkunden vom Jahre 1400 bis zum Jahre 1600
Entstehung
Seite
423
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1545.

423

Abschrift, welche an mehreren Stellen flüchtig genommenund missverstanden ist.

Nr. CCCC.

Der Herzog Heinrich von Meldenburg bestätigtdie Verpfändung der Lehngüter des Berndvon Oertzen in Helpte und Milzow an Jacobvon Oertzen.

D. d. Wismar. 1545. Dec. 12.

Wir Heinrich, von gots gnaden herzogk zu Meckeln-burgk je., bekennen öffentlich mit diesem vnserm brieue ?das vor vns erschienen isz der erbar vnser lieber ge-trew-er l)Oll #rt$0U zu Helpte vnnd vns be-

richten lassen, das er seine leben guter zu Helptesampt einer wassermholen vnd vvintmholen darselbst vndfunff hufen vl'm felde zu Milsow seiner bedreng-lichen schulde vnd anliegenden noth halben, die darmit abezulegen, dem erbarn vnserm lieben getrewenCOtj l)01t #rt$llt zu Grammerlin, seinem vetlern,vor vierlawsent vnd vierhundert gülden vermuge ens vff-gerichten kauffsbrieffs widderkavvffs weyse versetzt vndverpfandt hat, mit vndertheniger bitte, das wir zu solchemwidderkawff vnsen gunst vnd willen geben wolten: sohaben wir angesehen sein vleissige bitte, auch getrewediensthe, die er vns bisanher gethan vnd hinfurder deslervleissiger vnd getrewlicher thuen sol vnd will, vnd habensolchen widerkawff vergunt vnd zugelassen, das gemelterÜSCOfc ©ttjCIl dieselben in widerkawffs weyse ver-pfandlen guter mit ihrer gerechtickeit, in vnd zubehorungdermassen, wie vorhin gedachter ÜJOfUt t>01tdie inne gehat, genossen vnd gebraucht, zu besitzen, zugeniessen vnd zu gebrauchen, vergunnen vnd zulassensolchen widerkawff hiermit wissentlich in crafft dieses