Haus Gammelin.
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theil mit Wohnhaus und Hof eingeräumt war. Ein Glückwar es, daß ihre jüngere Schwester Dorothea sich im I. 1652mit Hartwig v. d. Lühe ans Berenshagen zum zweiten Maleverheirathete und dadurch der Wohnsitz zu Schossin für Mariaund ihren Gemahl allein frei ward. Maria hatte von ihremBrautschatz noch nicht viel erhalten; dieser war ihr in demGute Schossin versichert, während ihre Schwester Dorotheabei ihrer Verheirathung Forderungen überwiesen erhalten undzuletzt nur wenig aus Schossin zu fordern hatte. Daher nahmsich Maria des Drittheils des Gutes lebhaft an und zurSicherung festen Wohnsitz daselbst, während Dorothea ihrerSchwester nur „inhärirte". Diese Theilnahme an dem Besitzewar aber dem Franz Carl v. Oertzen sehr lästig, da das Gutsehr verschuldet und durch das abgetrennte Drittheil zerstückeltwar, und er verglich sich im Ii 1654 mit Maria dahiü, daßsie sich mit 4606 Gulden abkaufen lassen wollte. Franz Carlerfüllte dies aber nicht und bestritt überhaupt die Rechtmäßigkeitder Forderung aus dem Lehn. Da die getheilte Verwaltungdes Gutes großen Schaden brachte, so klagte endlich FranzCarl gegen Christian v. Bischwang »Ud 'dessen Fräü wegenunbegründeten Besitzes. Am 36. Oct. l66ll ward durch Ver-handlung der Justiz-Canzlei vermittelt, daß FraUz Carl „zumVersuch" die Administration des Gutes drei Jahre lang alleinhaben, Bischwang mit seiner Frau ans dem Güte währendder Zeit wohnen bleiben und Franz Carl diesen ihre Forderungmit 4606 Gulden zu bezahlen schuldig sein solle. Weiter istvon Christian v. Bischwang und seiner Frau nichts bekanntgeworden.
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