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1 (1847) Vom Ursprunge des Geschlechts bis zum Jahre 1400
Entstehung
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96 - Stargardischc Linie.

Bürgschaft seiner im Lande Stargard wohnenden Bettern sEVj.Am 2. Febr. 1409 hatte ein Claus von Ocrtzcn das Schnlzcn-gericht zu Bargensdorf an die Johannitercomthurci Ncinerow wieder-känflich abgetreten und es vor dem Herzoge Ulrich aufgelassen.Ferner besaß er das Gut Holtdorf bei Stargard; auch dieses,wie er es immer besessen hatte (alxe ile clat ^ Alieüacl liekbe),verkaufte er am >4. April 149.1 an das Kloster Wanzka. Endlichverkaufte er, wiedcrkänfllich binnen 9 Jahren, an einen gewissenZander von Brook am 5. Julii 1411 eine jährliche Pacht von24 freien Mark ans einem Banerhofc zu Quastenbcrg beiStargard, welchen er von seinem Vater geerbt hatte. DasGut Quastenbcrg war das Hauptgnt der Familie von Zarnin,welche in jenen Zeiten neben den von Ocrtzcn eine ziemlich be-deutende Nolle im Lande Stargard spielte; der Herzog Johannbefreiete am 9. Oct. 1399 dem Alard von Zarnin, welcher im I.

1381 auf der Burg Stargard wohnte, 19 Hufen in demselbenGute fXEIXj. Daß hiebei Dctwig von Oertzen der Alte Zeugewar, scheint dafür zu reden, daß die von Oertzen mit den vonZarnin verwandt waren. UebrigenS hatten auch die Mnnt undWarbnrg Besitzungen in Ouastenberg, und gerade aus allen diesenFamilien von Ocrtzen, von Zarnin, Warburg und Mnnt wohntenwährend des 14. und 15. Jahrhunderts Glieder ans der BurgStargard, wo sie wahrscheinlich Burglehen besaßen.

Im I. 1411 wird Claus von Oertzen zuletzt genannt, undzwar Clans von Qertzen der Alte («ziele El-nve^ von Ort^o),im Gegensatze zu seinem Sohne gleiches Namens, welcher derjunge Claus sjunZlie lllenve« van Olne) genannt wird unddie Urkunde vom 5. Julii 1411 mit verbürgt und besiegelt.

Daß dieser ans dem Schlosse Stargard wohnende, von

1382 14I I handelnde Knappe Clans von Ocrtzcn der Acltcreimmer dieselbe Person sei, kann nicht bezweifelt werden, wennauch die Siegel, die er führte, dagegen zu reden scheinen. Nurzu der Urkunde vom 14. April 1495 scheint er sein eigenesSiegel gebraucht zu haben; zur Besiegelnng der Urkunde vom1. Nov. 1382 haben er und Clans von Ocrtzcn ans Cantenitzein und dasselbe Siegel, wahrscheinlich das Siegel des letztem,gebraucht und zu der Urkunde vom 5. Julii 14II haben der