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Stargardische Linie.
als der Fürst Heinrich, welcher sich schon Herr von Meklcnbnrgund Stargard nannte, dein Kloster Wanzka daS Patronat derKirche zu Balwitz bestätigte sXIXj.
In den nächsten Zeiten war der Besitz des Landes Stargardöfter Gegenstand der Verhandlungen, bis durch den Vertragvon Wittmansdorf am 15. Jan. 131)4 alle Verhältnisse ge-regelt wurden und die Markgrafen das Land an das FürstenhansMeklcnbnrg abtraten sXXIj. Für die Haltung des Vertragesbürgten von mcklenbnrgischer Seite 50 stargardischc Vasallen,43 Ritter und 7 Knappen; unter den Rittern werden gegen dasEnde der Reihe Dctwig und Hermann von Oertzen aufgeführt,ein Beweis, daß sie im Lande Stargard begütert waren und zuden jüngsten Rittern im Lande gehörten. Die Urkunde ist vongroßem Interesse, da sie einen wohl ziemlich vollständigen Ucbcr-blick über die stargardischc Ritterschaft gewährt.
In den nächsten Jahren tritt die Wirksamkeit beider Brüdernoch mehr ans Licht, da sie in zwei Urkunden, zu Stargard vom24. Sept. 131)4 jXXVj und zu Ncubrandenbnrg vom 12. März131)8 sXXXIj datirt, ausdrücklich Räthe des Fürsten Heinrich(„milites et secretaeii nostri"), also stargardischc Land-räthe, genannt werden, zu denen zu der Zeit noch WillckinSoncke, Albert und Eckhard von Dcwitz, Busse von der Dolle,Ebcl Heidebreke, Nudvlph von Wodenswege, Vickc Mnnt, Heinrichund Vicke Soncke, Wcdekind und Vickc von Plate gehörten.
Hicmit verschwindet Detwig von Oertzen aus der Geschichte.
Die Familienvcrhältnissc des Ritters Detwig lassensich aus jüngcrn Urkunden errathen, wenn sich auch kein ausdrück-licher urkundlicher Beweis führen läßt, da cS ganz an Familien-urkunden aus dieser Zeit fehlt. Die Urkunde vom 11). März1358 sXOIlij ist es vorzüglich, welche alle Familicnverhältnisscdurchschauen läßt.
Da alle andern von Oertzen aus der stargardischen Linieim 14. Jahrhundert ihre Stelle haben, so können die in jenerUrkunde genannten beiden Brüder, der Ritter Nicolaus und derKnappe Lippold, nur die Söhne dcS Ritters Dctwig I. aus demstargardischen Hause sein. Diese aber, welche Renten in dem bere-schen Gute Santz bei Gützkow besaßen, werden in derselben Ur-