80 Meklenbnrgischo Linie, Hans Clausdorf.
des I. I38K gestorben. In diesen beiden Urkunden sind alsoalle in den diesseitigen Landen wohnenden Vettern von Ocrtzciiaufgeführt; auffallend ist es aber, daß die stargardischc Linie biszum 1k. Jahrh, bei Eigcnthnmsvcrhältnisscn in den mcklcnburgi-schen und schwcrinschcn Landen nie wirksam erscheint und um-gekehrt diese Linien nie im Stargardischen auftreten.
Eö geben diese beiden Urkunden aber den sichern Beweisvon der Abtrennung des Hauses Clansdorf-Garwensdorf vondem Hause Noggow nnd von der nahen Verwandtschaft desselbenmit diesem.
Ob der am 12. Aug. 1378 vorkommende sOIV) KnappeHenning (bei Knappen gebräuchliche Dimimitivform für Johannoder Hans) zu diesem Hause gehört, läßt sich nicht entscheiden;da er aber ein anderes Siegel führt, als die gleichzeitigen Johannzu Noggow (1377) nnd Johann auf Clansdorf (1378) nnder zu Schwerin mit Vasallen der dortigen Gegend auftritt, sowird er wahrscheinlich zum Hanse Gammelin gehören.
Dagegen mag der am l. Oct. 14KK zu Malmöe in Schonenals Bürge auftretende Hennckc (ebenfalls Dimimitivform fürJohann), welcher in Malmöe wohnhaft war sl^XVIlls, zum HauseClansdorf-Garwensdorf gehören. In jener Zeit waren in Däne-mark nnd Schweden viele mcklenbnrgischc Ritter nnd Knappenansässig, so z. B. nach der erwähnten Urkunde auch ein NadekeParkentin in Malmöe.