4l> Stammväter.
übrigen Urkunden wird nie Dietrich, wohl aber Dctwig als „Nach"und „Ritter des Landes" bezeichnet. Auch führt Dctwig allge-meine Negicrungsgcschäfte ans, bei denen Dietrich nicht bctheiligterscheint. Zwar hielt sich auch Dietrich gewöhnlich zu Wismar,der damaligen .Residenz der Fürsten von Mecklenburg, aus; aberer erscheint bicr mehr als kriegerischer Anführer und als Burg-mann zum Schutze der fürstlichen Residenz.
Leider sollte die Wallfahrt des Fürsten eine Quelle langerTrauer werden. Ans der Reise zum gelobten Lande ward erans dem Meere von den Saracenen gefangen und nach Kairogebracht, wo er 25 Jahre im Kerker schmachten mußte. Dochdiese Trauer der würdigen Fürstin ward noch durch andere harteSchicksalsschlägc vermehrt, vorzüglich aber durch das gewaltsameDrangen ihres Schwagers Johann von Gadebusch nach der Vor-mundschaft ihrer Kinder. Es ward zwar im I. 1275 durchVermittelung vereinbart, daß er Vormund sein, jedoch (i Ritleraus den Landräthcn und Burgmäuucrn von Wismar und Gade-busch zum Beistände haben sollte; aber seine Stellung war dieVeranlassung heftiger und verwüstender Kriege im Vatcrlande, inwelche auch der Markgraf von Brandenburg die Hände zu mischensuchte. Dctwig von Ocrtzen und Heine Stralcndorf blieben jedochtreue Berather der leidenden Fürstin in jeglicher Bedrängniß,die von allen Seiten hereinbrach.
Aus der Urkunde vom 1. Aug. 1279 sVIIIj sieht man, wiedie Fürstin mit ihren Schwägern und Rittern regierte und wiediese vielgestaltige Vormundschaft auch die Lehnsgeschäfte für ihrenältesten Sohn Heinrich ausübte. Die Staatsgeschäftc schciueujedoch die das Laud vertretenden Ritter ausgeführt zu haben:auf dem großen, ersten, zu Rostock am 13. Irinn 1283 zwischenden norddeutschen Fürsten und Städten geschlossenen, folgenreichenLandfrieden sIXj oder Kongresse verhandelten für die jungenFürstensohne Heinrich und Johann 15 Ritter, in welchen sichmehrere vormundschaftlichc Räthe und Landräthe erkennen lassen;Dctwig von Oertzcn war auch unter denselben.
Bald nahmen die jungen Fürsten selbst Antheil au der Re-gierung, unter Bcirath ihrer Mutter und der ritterlichen Vor-münder, wie wir sie in der Urkunde vom 25. Junii 1284 jXj,