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Kirche, die nicht sein ist, und diese unbefleckte Braut in denArmen eines Ehebrechers zu lassen. Das hieße nichts an-ders, als dem Wolfe dic Schaafc zum Würgen, und du an-dächtige Geistlichkeit der mainzcr Kirche, die er bis jetzt nichtansiecken konnte, einem Feinde in dic Hände liefern, der seineRachbcgierdc nach Herzenslust an ihr sättigen würde. Wenndieser Empörer ungestraft bliebe: so würden sich andere zuähnlichen Thaten auflehnen."
„Deswegen, und da es offenbar ist, daß Diethcr sich aufein künftiges Konzilium berufen, und hicdnrch dic von Unsverhängten Strafen verdienet hat, daß er seinen Eidschwurnicht gehalten. Unsere Befehle verachtet, gegen Uns und UnsernStuhl gefrevelt, zur rechten Zeit dic Weihen nicht empfangen,als erkommunicirt sich in den Gottesdienst gcmenget, muth-willig in den Kirchcnstrafcn geblieben, sich dadurch der Ketzereiverdächtig gemacht, ferner jene verfolgte, dic ihn gemieden haben,Pabsi und Kaiser richten wollen, sich Dinge heraus genommen,die ihm nicht gebühren, daß er Volk und Geistlichkeit drücke,Kirche und Land übel regiere und bedränge, und da allesdieses nicht geläugnct werden kann; obschon er hierdurch allesRechtes verlnstigt scheinen kann, das er durch Wahl, oder UnsereProvision an der Kirche zu Mainz gehabt: so berauben Wirihn doch desselben, mit Bcirath Unserer ehrwürdigen Brüderder heiligen römischen Kirche Kardinäle, seiner vermessenenFrcvelthatcn wegen, gedachter Kirche zu Mainz, und allesRechtes daran, erklären ihn für beraubt, setzen ihn ab, undsagen alle und jede ihrer Pflichten gegen denselben los, als dasind: Kapitel, Pröbstc, Scholastcr, Kustoden, Kämmerer,Sänger, Schatzmeister, alle Prälaten, Chorherren, Pastoren,Pfarrer, ständige oder zeitliche Vikaricu und Altaristen gedach-ter Kirche und DiözcS, alle Vasallen, Bnrgmänncr, Beamte,wes Standes oder Würde sie seyen, alle Schcffen, Städte,Flecken, Dorfer, Festungen, Bürgermeister, Räthe, Vorsteher,alle und jede Unterthanen dieser Kirche, also, daß sie alles