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Die Kaiserliche Kommission, welche den Prozeß entschieden,versammelte sich jetzt abermal zu Tübingen; die HessischenRathe verwahrten sich von Neuem gegen ihre Zuständigkeit';ihre Einwendung wurde verworfen; man legre Berufung ein,aber auch diese ward nicht anerkannt. Unter diesen Bemühun-gen war wiederum ein Jahr '"I vorübergegangen. Im fol-genden ''"H hielt der Bischof von Augsburg eine neue Si-tzung zu Dillingcn; bei dieser handelte es sich um die wich-tige Frage: welche Theile der Vcrlasseuschaft Landgraf Wil-helms als Lehen oder Erbgut zu betrachten und somit an Nas-sau abzutreten seyen? Die Bevollmächtigten dieses letztem über-gaben eine Bereinigung der Forderungen, welche sämmtliche,oben angeführte Länder, die seit 1S00 aus ihnen bezogenenNutzungen im Anschlag zu 600,000, und den Werth der Ka-tzencllcnbogcn'schen Fahrhabc, im Anschlag zu 200,000 Gul-den in sich begriff; Hessen dagegen rührte eine Menge Ncbeu-punktc auf, berief sich ans seine Erbverbrüderuugcn und Haus-vcrträge und erklärte alle von Nassau ausgesprochenen Gebicts-thcilc für Lehen. Damit suchte man blos Frist zu gewinnenund die Sache, bis zur Ermüdung des Gegners, in die Längezu ziehen. Solches glückte denn auch; bis in's Jahr iSZt, hin-ein quälte man sich abwechselnd bald über das Allgemeine,bald über das Einzelne der Erbschaft ab. Eine Reihe vonTagfahrtcn, Urkundcnprüfungcn, Icugcnvcrhoren, Eidesleistun-gen, Vcrgleichsvorschlägcu gingen vor sich. Würzburg, Trierund Sachsen, im Interesse Hessen's, theils durch Lehcnsvcrbiu-dungen, theils durch Erbvcrcinc ihm befreundet, hetzten und ver-wickelten noch mehr; die kaiserlichen Kommissarien erschöpftenall' ihre Weisheit, ihre Geduld, ihr Ansehen. Der Umstand,daß dem Kaiser Wilhelms von Nassau religiöse Ansichten keinGeheimniß mehr geblieben, schadete seiner Sache nicht wenig,
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III.