Druckschrift 
3 (1833)
Entstehung
Seite
265
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Der älteste Sohn des Oheims, Wilhelm von Nassau, mitgleichem Namen, wurde zum Erben von Oranien und Cha-lons, so wie auch der vorher besessenen niederländischen Herr-schaften eingesetzt. Auf den Fall kinderlosen Abstcrbcns warsodann noch durch eine fideikommissarische Klausel festgesetzt,daß die nachgcborcncn Brüder, überhaupt die männlichen, aberbei Abgang derselben auch die weiblichen Nachkommen Wil-helms substituirt seyn sollten. Der Kaiser hatte an diesergünstigen Verfügung für seinen Liebling Wilhelm einen Haupt-Antheil "). Kaum einen Monat nach Ausfertigung dieserAkte starb Philibcrt, und Wilhelm, der Sohn des reichenGrafen, folgte als zweiter Prinz von Oranien aus dem HauseNassau nach. Die Vettern der Dillcnburgcr-Linie schloßenfriedlich einen Vergleich mit ihm und seinem Vater; dagegenverzichtete er auf das väterliche Erbe und den Antheil an Dil-lcnburg. Der Kaiser gab auch diesem Vertrage durch seinebesondere Genehmigung doppelte Kraft ^).

Sosort bildeten sich, in Folge der Trennung zwischen desteutschen und des niederländischen Zweiges, zwei neue Linien,die Brcda-Oranische und die mittlere Dillcnburgcr;aus letzterer aber entstand nachmals, als die alte Oranischeansstarb und die sämmtlichen Dillcnburgcr Nebenlinien in dieLinie Dictz sich wieder vereinigten/die neuere Oranische,oder das im Königreich der Niederlande nunmehr herrschendeOranisch-Nassau'schc Haus.

Ehe wir jedoch zur Beschreibung der Schicksale der neue-ren Orani'schcn und der Dictz'schcn Linie, der Hauptparthieunseres Werkes, schreiten, ist es nothwendig, die Geschichte vonGraf Johann V. und Wilhelm dem Reichen nachzuholen;

*) Vergleiche den früher angeführten Erbvercins - Vertrag; dasWerk: I.cz lestamens des Ui 'iaces und die kaiserliche

Bestätigungs-Urkunde.

Urkunde ü<i. Brüssel vom rz-Februar.