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hann, den berühmten Marschall und Gubernator von Bur-gund, und als auch dieser nachmals ohne Erben verstorbenwar, blieb Margraf Rudolf von Badcn-Hochbcrg aus weib-licher Linie übrig. Beide Häuser stritten jetzt über die Nach-folge; der Markgraf griff rasch zu, nahm von den Grafschaf-ten, mit Hülfe des befreundeten Berns, wo er Vcrburgrechte-rcr war, Besitz, und behauptete sich darin, namentlich durchden Schutz des Kaisers (Friedrich Ilk.
Das Haus Oranicn gab seine Rechte nicht auf, aber esfand kein Mittel, sie geltend zu machen. Rudolfs Enkelin,Johanne, Tochter Philipps, vermählte sich mit dem Herzogevon Longnevillc, Louis d'Orleans, und diese Familie behaup-tete sich fort in Ncufcharcl und Vallangin, mit dem Titelals souveräne Fürsten, trotz der Orauischcn Einsprache. Spä-ter kamen die zwei Ländchcn an Marie d'Orleans, Herzoginvon Nemours. Als diese im Jahre 1707 ebenfalls mit Todabgegangen, wußte Konig Friedrich I. von Preußen, welchemWilhelm III- von Oranicn, Erbstadhouder der vereinigtenNiederlande und nachmaliger König von Großbritannien, mit-telst förmlicher Cesssons-Urknnde die Rechte seines Hauses andas Fürstenthum abgetreten hatte, solche in dem darüber voneiner Menge Mitbewerbern erhobenen Erbstrcitc siegreich gel-tend zu machen; das Obcrtribunal von Ncufchatcl sprach feier-lich zu seinen Gunsten ^).
Die Glückseligkeit des Landes unter preußischem Sceptermit beibehaltenen republikanischen Institutionen rechtfertigtenachmals diesen Spruch. Anfänglich war dem Prinzen Rena-tus von Philiberr die Bedingung gesetzt worden, daß er künftig
P Ueber die Ncuenbnrg'schen Verhältnisse vergleiche E- Müncb:Geschichte des Hauses und Landes Fürstenberg. Bd. I. B. z-in den aus Urkunden bearbeiteten Biographieen der GrafenKonrad und Freiburg.
«) Zur leichtern Uebersicht der Oranischcn Ansprüche auf Neuf-chatel-Vallaugin vergleiche folgende drei Schemen: