Druckschrift 
3 (1833)
Entstehung
Seite
253
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erben aller Herrschaften und Ansprüche des Hauses Oranieneingesetzt, oder vielmehr waren darin bloß die Verfügungenseines Vaters Johann von Chalon bestätigt.

Die unbestrittenen Gcbietsthcilc des Fürstcnthums Orangeund der Grafschaft Chalons sind in der historischen Skizze vonihren Beherrschern angedeutet worden. Zu den angesprochenenBesitzungen aber gehörten nunmehr die Grafschaft Genf unddie Grafschaft (nachmaliges Fürstcnthnm) Ncufchatcl mitV a l l a n g i n.

Genf und sein Gebiet waren seit langen Zeiten für sichbestanden, jedoch in die savoyischcn Landes- und Dynastie-Ge-schichten, so wie in jene der Schweiz vielfach verflochten ge-wesen. Amadeus III. (Vater des zum Pabste Klcmcns VII.erhobenen Grafen Robert) hinterließ vier Sohne, welche sämmt-lich unbccrbt starben. Nach Klcmens VII. Tod entstand einErbstreit über die Nachfolge zwischen Johann I. von Chalons,Prinzen von Oranien, Gemahl der Marie von Baur, Erbinvon Oranien, aus dem Hause Baur, Tochter Raimunds vonBaur und der Jcannctte von Genf (Tochter Amadeus III.),und Graf Humbcrt III. von Toirc und Villars, Enkel derGräfin Marie von Genf (Schwester der Jeanncttc). Hnm-bert setzte sich in Besitz der Grafschaft und fand sich imJahre 1401 mit Graf Amadeus VIII. von Savoycn mittelsteines Kaufvertrages ab. Ein fernerer Vergleich wurde imJahre 1406 zwischen Chalons und Savoycn abgeschlossen;doch behielt sich darin Graf Johann die Ausführung seineralten Ansprüche auf Genf vor. Allein bald darauf erklärtesich die Stadt selbst frei und unabhängig von dem Rcgimentc

geboren- Diese sämmtlichen Urkunden befinden sich in den K.Niederländischen Staats- und Hausarchirm.