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gereicht. Nach des Vaters Lctztwillcn war sie im Fürstenthumcals Erbin für den Fall substituirt worden, daß Philibcrt ohnemännliche Erben sterben würde. Loui^XII. und Franz I. hattenden Prinzen, was Orange betraf, in nichts beunruhiget; aberdas Parlament der Dauphins, diesem Ertrastaatc in einergroßen Monarchie von jeher gram, hatte das General-Ediktdes letztgenannten Königes, wodurch alle von der KroneFrankreichs veräußerten Domänen zurückgerufen wurden, be-nützt, um auch nach dem Fürstenthumc Orange die Handauszustrecken, und wohl mochte insgeheim der Hof solch' Ver-fahren begünstigt haben. Ocffcntlich rettete zwar der König denSchein durch Patente, welche dem Prinzen seine Herrschaftsicherten (151S). Allein die bald darauf erfolgten politischenVerhältnisse fügten es anders.
Der Kampf zwischen Karl V. und Franz I. entbrannteheftig; Philibcrt war Schwager desselben Nassau, welcher Ar-meen des Kaisers wider Frankreich befehligte; der Prinz be-saß Güter im teutschen und Güter im französischen Reiche.Hier fing man an, ihn vielfach zu beleidigen, in solchemGrade, daß er einst sogar auf Franzens Befehl zu Gunsteneines polnischen Gesandten seine Wohnung ränmcn mußte.Philibcrt, seinem Gefühle sich überlassend und in der bitternWahl zwischen zwei feindselig sich gegenüberstehenden undgleich sehr ihn bedrohenden Parthcicn, warf sich in des KaisersArme. Es war ein wichtiger Entschluß, der seines HausesSchicksal und Richtung für alle Zukunft entschied.
Die Einziehung seines Fürstenthums und seiner sämmtli-chen Besitzungen in Frankreich und in der Bretagne war dieerste unmittelbare Folge davon. Der Kaiser entschädigte ihnreichlich auf andere Weise. Muthvoll stritt sofort Philibcrtunter dessen glorreichen Fahnen, und unter den großen Feld-herren dieser Zeit nahm er noch als Jüngling von einigenzwanzig Jahren eine Stelle ein Die Eroberung von
») Ueber die Kriegsthateu Philiberts von Oranien, vergleiche