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gsdechtniß vnser immessiatm Lnkssellor vff genügsame erkündigung vnd- reifem geHaptenRäch Vorschein er zeit Dietrichen Beren vollenkomelichen in solchen Zehenden gesehet vndangewiesen vnd^ ihme Dietrichen Beren alse in die Possessio» vsl gnali sollicheS ihmevnd seinem Bruder vorschricbenen Zehnden zur Eytze wirklich vnd vollenkomeliken inge-fetzet dessen ehr auch in rowliker geniessender gewehr biö vfs dieß- lauffend Siben vndfechstig Jahr gewesen vnd aber dis Jahr von den Mennern zur E»)tzen vnerkandtes vndvncrfolgtes Rechtens ihme sollicher Zehende vorenthalten, vnd von ihnen ahne einige Be-willigunge vnd erstatung wegk gefuret worden, whanne dann zu Rechte klarlikcn verse-hen, daß nemandt seines Besitzes vnerkantes Rechtens entsatzet werden soll Als habenwir gemelten Diettrichen Beren in gegenwertigkcit seiner stattlichen fruntschaft vnd auchder Menner zu Eytze vff genügsame geHapten Nach vnsers ehrwirdigen Thumbkapittelsvnd vnserer hiezu erfurderten Rothe und mit erwegung der fachen vmbstende vnd gele-genheit inne angeregten Zehenden restitucrt vnd eingesahet vnd thun des in kraft vndmacht dieses abschiedes in der allerbesten vnd bcstendigesten weise vnd maße wie solchesvermuge aller gerichte vnd' Rechte hette geschehen' sollen können- vnd mögen vnd habendarauff den Mennern zu Eytze befohlen zum allerersten- vnd furderlichsten bey Peen vndStrafe hundert Gvltgulden sich mit gedachtem Dietrichen Beren, solches dies Jahr weg-gefurten Zchenden halber zu vorgleichen vnd Ihme dessen erstatten vnd zu befriedigen solieb ihnen' sey vnser vngnade' vnd die obgemelte Peen zu vermeiden vnd demnach mer-gemelte Menner zur Eytzen ihme von den vorigen Jaren in die fünf vnd siebzig MoltKorns schuldig geblieben vnd er Dietrich Ber sich behandele,! lassen, das ihme die Men-ner wegen sollicher Retardaten fünf und zwanzig Molt zu geben schuldig sein, vnd dieauch ihme zu entrichten zugesaget, ob aber nurwolgcdachter Dietrich Ber wegen derMenner vndanknemigkeit sich nicht schuldig geachtet sollicher vergleichung nachzusetzen, sohat er vnS doch zu Ehren vnd gefallen nochmals gewilliget mit solcher vorhandelungfriedclich zu seyn doch mit dem Bescheide, da die Menner sich segen ihme mit entn'ch-tung des Zehendtes vnd in andere gebürliche Wege beschedcntlich vorhalten, Im fallaber solches nicht beschecn, sonder die Menner sich etwas in andere Wege in oder auser-hakb Rechtens vnderstehen wurden, wil ehr solcher, Verhandelung auch frey seyn, vnddas was ihme von dem verflossenen Jaren gebürt hette auch zu furderen sürbehaltcnhaben daruon er öffentlich protestiret vnd bedinget vnd dweil er Dietrich Vehr vf dievvrangereigte fünf vnd zwanzig Molt Korns nicht mehr dann vhngefherlich zehen MoltKorns entfangcn haben wir den Mennern gleichergestalt bey Peen vnd strafe hundertGvltgulden vnnachlessig zu betzalen ernstlich aufferleget vnd befohlen den hinterstelligenReff zum allerfurdersten gemeltem Diettrich Behren zu entrichten vnd zu bezahlen vnddann zum dritten daß sie nun hinführv Diettrichen Behren vnd seinen Erben, alle vnd