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andere Sachen wehren, als die jn Kayserlicher Vrtheill entscheiden,das auch die angezogene Conseruation den vermeinten verstandtnit haben khönne, daraussen ein ewige Gerechtigkheit vber dieStatt vnd Reich von Aachen sich zuzuschreiben das solches demFürstlichen Hauss Gulich kheines weges nachzugeben, vnd dieKay: Mayt. nimmer bedacht gewesen, auff solche weiss die Com-mission zuuerstehen, vnd das auch die Meinem gnedigsten Ohurvnd Fürsten zu praejuditz nit verstanden werden khönne, habenSie auch diess sonderlich allegiret, das E. F. G. von beiden theileu,als Schutz vnd Schirmherrn vnderthenig angeruffen, vnd bereitsdurch vnsere vnderhandlungen so weith verglichen, vnd der Kay:Mayt. respect, authoritet vnd interesse allenthalben vorbehaltenworden vnd sonsten gestalten Sachen nach, Ihnen den bürgerenfür vnd nach andere information geben, damitten den vorgemeltenGesandten bester gestalt zu beiegnen.
Der Rhatt wiewoll bis daher mit vnss in tractatu verplieben;So sein Sie doch Nacht vnd Tag bey den Colnisch: vnd Burgun-dischen auss- vnd eingelaufen vnd bey denselben Ihre Rhat: undAnschlege gemachet vnd abgeholett.
Vnd sein jnsonderheitt die Burgundische Gesandten jn IhrenCominationibus straffer geworden, vnd jegen der Religions Ver-wandter Deputirten herauss gefahren vnd gesagt, Sie hetten leibvnd guett verwurcket vnd wehre dem Ertzhertzogen die Executionbefholen, der wurdte Sie woll finden. Darunter auch diss mitvnter gelauffen, das nit allein, vermög der Kayserlicher Vrtheill:sondern auch jn Krafft newlich mit Ihrem Hertzogen von Brabandtausgerichteten Concordaten, die Religions Verwandten jn der StattAachen nit zu gedulden, lioehgedachter Ihr Herr wehre auch derStatt OberVogtt, vnd wollte sehen, wie die Rebellen des Rhatts,anderen zum Exempel sollen ahn leib vnd guett gestraffet werden.
Die Deputirten, wie Sie von den newlich ausgerichtetenConcordaten vnd der OberVogtei gehöret, haben daraus erfahren,das Ihre argwonige Vorsorg nit falsch, sondern der Rhatt mitBrabandt etwas heimblich vnd gefehrlichs tractiret hette, vnd denGesandten zur antwortt geben, Sie wisten von lcheinen newenConcordaten, khenneten auch lcheinen ObekVogt, als einen Hertzogenzu Gulich, der wehre Ihr Schutz: vnd Schirmherr, vnd hette dieVogtey vnd Maiorey dieser Statt vnd Reichs von Aachen von et-lichen hondert Jahren her, biss auff heutigen tag stetz eingehabtvnd durch die Ihrige bedienen vnd verwalten lassen, von Ihren Vor-eiteren noch sonsten jmmer gehöret, das hochgedachte Hertzogenzu Gulich ainigen OberVogten erkhennet, die Vogtei vnd Maioreywehren immediate dem Kayser vndt dem Reich vnderworffen, vnd