Standes - Erhebungen
und
Gnaden-Acte
verliehen von den
Fürsten
von
Hohenzollern-Sigraaringen.
(Se. Durchlaucht Fürst Karl Anton entsagte, laut Staatsvertrag vom7. 12. 1849 seiner Souverainetät zu Gunsten der Krone Preussen imdhatte hierauf, laut Kgl. Preuss. A. K. 0. d. d. Charlottenburg 20. 3. 1850das Präd. „Hoheit", mit den Prärogativen eines nachgeborenen Prinzendes Kgl. Preussischen Hauses, sowie durch A. K. 0. vom 18. 10. 1861das Prädikat „Königliche ldoheit" für Sich und das Prädikat „Hoheit"für den jedesmaligen Erstgeborenen (Erb-) Prinzen erhalten. Er nahm,nachdem die Linie Hechingen am 3. 9. 1869 erloschen war, den Titel:Fürst von Hohenzollern an.)