ß Fürsten .
Celsissimi, ncc non Uileclionis el Consan-guinei charissimi, atque privilegio mone-tandi, und dem Uebergange auf den Erst-gebornen betlieilt.
Poniatowskj , Graf Andreas, wegen seinesuralten, aus Pohlen abstammenden, selbstauf den Pohlnischen Thron erhobenen Ge-schlechtes , dann wegen seiner militäri-schen Verdienste im Jahre Jg65 aus aller-höchst eigenem Antriebe in den-Böhmi-schen Fürstenstand mit dem Rechte derlErstgeburt erhoben.
Salm-Reifferscheid, Reichs- und AltgrafFranz Wilhelm, erhielt im Jahre i8o/(den R.eichsfürstenstand mit dem Ueber-gange auf den Erstgebornen, und die Er-hebung der Herrschaft Krautheim und derBesitzung Gerlachsheim zu einem Reichs-fürstenthume unter der Benennung: Für-stenthum Krautheim.
Sarosina-Vidoni , Marquis Joseph Anton zuCremona, wurde wegen altadeliger Her- (kunft im Jahre 1817 in den erbländischenFürstenstand mit dem Uebergange auf dieErstgeburt erhoben.
Schwarzburg und Hohnstein , Graf LudwigFriedrich, wurde im Jahre 1710 Reichs-fürst mit der Erhebung seiner Grafschaftund Güter zu einem Reichsfürstentliume.
Sinzendorf, Graf Prosper, Kämmerer, Rcichs-erbschatzmeister, Burggraf zu Winterrie-den, Freyherr von und zu Ernstbrunn,