Druckschrift 
Suppl. 1 = 5 (1842)
Seite
101
Einzelbild herunterladen
 

Chorinsky.

101

Regierungs-Secretairs seine Vorgesetzten an ihm zn würdigen wuss-ten, verbunden mit einer seltenen Liebe für seinen Beruf, und miteinem durch nichts zurückzuhaltenden Pflichtgefühle, erhoben ihn be-reits 1796 zu der Stufe eines Gubernialrathes und Kreishauptmannsin West-Galüzien. 1798 auf sein Ansuchen zu der Landsstelle in Böhmenals Gubernialrath versetzt, verblieb Ch. daselbst bis 1S04, in welchemJahre er zur Belohnung für die ausgezeichneten Dienste (auch bei derVerwaltung der Prager Stadthauptmannschaft) zum wirklichen Hofrathemit der Anstellung bei der nieder-österr. Landesregierung befördertwurde, wo er die Stelle eines Vicepriisidenten zu versehen hatte.In der schwierigen Epoche während und nach der feindlichen Bese-tzung der Hauptstadt 1805 hatte Ch. durch das kluge und feste Be-nehmen, welches er bei der ihm mittlerweile übertragenen Leitung dernieder-öster. Landesregierung an den Tag legte, die Aufmerksamkeitdes Kaisers in dem Grade auf sich gezogen, dass ihn derselbe 1807 zuden Posten eines wirkl. Staats- und Conferenzraths in den Staatsralh be-rief. Von 181115 wurde Ch. nach einem kurzen Ruhestande, zuerst zumVicepräsid. bei der allgemeinenHofkammer und zumwirkl. geheim.Ilathe,dann zum Vizekanzler beider vereinigten Hofkanzlei, zum bevollmächt.Hof-Commissair in Mähren und Schlesien für die Zeit der nicht besetztendortländigen Gouverneursstelle, und endlich zum Präsidenten der nied-,österr. Landesregierung ernannt. Seine rühmliche Mitwirkung beiden Vertheidigungsmassregeln, welche während seiner Versendungnach Brünn in den von ihm verwalteten Provinzen zum Schutze derMonarchie 1813 u. 14 ergriffen werden inussten, wurde durch dieVerleihung des dafür gestifteten Civil-Ehrenkreuzes erster Classe belohntund die wichtigen Dienste, welche Ch. auf allen diesen Stufen geleistethatte, fanden 1816 durch die mit den huldvollsten Ausdrücken des Monar-chen begleitete Ernennung zum Präsidenten der allgemeinen Hofkammer,eine höchst ehrenvolle Anerkennung, welches Amt er auch bis zum Schlüssed.J. 1S22 bekleidete. Die Periode, in welcher Ch. zu dieser Bestim-mung berufen wurde, war mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden. Eineinsichtsvoller Minister hatte nach dem Befehl des Kaisers die Grund-linien einer neuen Ordnung in dem Staatshaushalte Oesterreichs ent-worfen. Graf Ch. fasste die ihm nach seiner Stellung bei der Aus-führung zugewiesene Aufgabe mit Feuereifer und Muth auf, indemer aber dabei einem hühern Pflichtgefühle rücksichtslos folgen zu müs-sen glaubte, und nach der Weise edler Menschen das Maass der eige-nen Kräfte unbeachtet liess, konnte es nicht fehlen, dass sein Körperder Last übermässiger Anstrengungen bald erliegen inusste. Als erendlich durch die gänzliche Zerrüttung seiner Gesundheit dazu genö-thigt, um die Enthebung von seinem Amte bat, erhob ihn der Kaisermit einem Ruhegehalte zu der Ehrenwürde eines Staatsministers, umihn durch diese Auszeichnung und eine sorgenfreie Existenz für diemannigfaltigen Entbehrungen zu belohnen, die er sich während einesmühevollen Geschäftslebens für das Staatswohl auferlegt hatte. Alleines war ihm nicht vorbehalten, die Früchte einer ehrenvollen wohlver-dienten Ruhe lange zu geniessen. Er starb den 14. April 1823.

A. Graf Friedrich Ch. Freih. v. Ledske, geb. den 5. April1802, kaiserl. königl. Kämmerer, Oberst-Erbland-Pannier des König-reichs Böhmen, Herr der Herrschaften Wesseli, Sadeck, Salletitz, Ho-sustialkow und Brunnow in Mähren, verm. den 14. Febr. 1833 mit

Marie Therese, geb. Prinzessin Esterhazy, geb. den 27, Mai 1813,

Kinde r.

1) Friedrich Joseph , geb. den 8. Novbr. 1833.

2) Mark JlermcngUdc, geb. den 27. Jan. 1835.