150 Hof- und Erbäintcr.
sehen Ordens führten sie den Titel: Gcbictiger und Grossgebieliger.Im Jahre 1803 wurde dasselbe, nachdem der letzte dieser Ministergestorben war, vom Könige aufgehoben, und seitdem werden dieseehemaligen Oberämter an verdienstvolle und angesehene Männer derProvinz verliehen, ohne dass sie zugleich Minister sind; jedoch istihnen der Titel „Excellenz" geblieben. Die Erbämter in den übrigenProvinzen bestanden schon in der Mark vor alten Zeiten, und sie sindgrösstentheils auch in den übrigen Landschaften zugleich mit diesenan die Krone gelangt. Von einzelnen derselben können wir nähereNachrichten anführen. Das Erb - Kämmereramt in der Mark Branden-burg kam in der Person des zum Reichsfreiherrn erhobenen Otto vonSchwerin, Stifters der märkischen oder brandenburgischen und mecklen-burgischen Linie, 1648 an die jetzt gräfliche Familie, während bereitsseit dem Jahre 1357 das Erb - Küchenmeisteramt in Alt-Vorpommernim Besitz derselben war. Als Erbmarschall der Kurmark linden wirschon Wedig Gans, Edlen Herrn von Putlitz, wirklichen Geheimen Rathdes Kurfürsten Johann Sigismund aufgeführt. Die Erb-Schenkenwürdeder Kurmark ist ebenfalls schon seit Jahrhunderten im Besitz derervon Hacke. Ebenso ist das Amt des Erbtruchsess schon längst Eigen-thum der Grävenitze; das Erb - Jägermeisteramt ist im vorigen Jahrean den jetzigen Besitzer gelangt. Auch ist in Alt-Vorpommern dasErb - Landmundschenkenamt erst jetzt an die Familie Heyden - Lindengelangt. In Neu - Vorpommern bekam die Erb-Marschallswürde imJahre 1728 Graf Malte IL Die Herren und Grafen von Flemming, diejetzt Erbmarschälle von Hinterpommern sind, waren früher Erb-Land-marschälle von Stettin. — Im Ilerzogthum Schlesien waren die heuli-gen Grafen Maltzan zu dem Ober-Kämmereramte gelangt, nachdem sieschon viel früher in Pommern das Erb - Marschallamt besessen hatten.An das reichsgräfliche Haus Schalfgotsch kam die Erb-Hofrichterwiirdedurch Hans Anton, den Sohn des ersten Reichsgrafen, und das Ober-Landeshofmeister-Erbamt durch dessen Sohn erster Ehe, Carl Gott-hard. — Die Grafen von Reichenbach zu Coschütz erhielten die Erb-Landposlmeister- und zu Neuschloss die Erb-Landjägermeislerwürdein Schlesien in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts; die letztereaber ist, nachdem die Linie von Neuschloss erloschen ist, auf einenZweig der Goschützer übergegangen. Die übrigen Erbämter in Schle-sien sind von einer spätem Ernennung. So wurde namentlich derzweite Sohn des berühmten Staalsministers, Grafen von Schlabbern-dorf, Friedrich Wilhelm Ludwig, erst im Jahre 1793 beim Erwerb derfreien Minder-Standesherrschaft Münsterberg zum Erb-Oberbaudirectorernannt. Die Würde des Ober-Landmundschenken war bis 1840 nurpersönlich dem heutigen Inhaber verliehen. Von den übrigen Provin-zen waren die Erbämter grösstentheils schon seit mehr oder minderlanger Zeit crüirnet, und sie wurden erst bei der Huldigung des jetztregierenden Königs Majestät theilweise wieder besetzt. Dieses ist na-mentlich im Ilerzogthum Magdeburg der Fall gewesen.