Druckschrift 
4 (1842) P - Z
Entstehung
Seite
408
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Löwenstcia.

wijj statt seines bisherigen Besitzthums, von dein er nur das ScldossScharlfeneck behielt, die Reichsgrafschaft Löwenstein in Schwaben,worauf ihm Kaiser Maximilian I. am 27. Febr. des Jahres 1494 stattdes bisher geführten prinzlichen Titels die Reichsgräliiche Würde ver-lieh. Kin Enkel dieses Stammvaters des fiirstl. Hauses, Liidivitj II.,erheirathete mit Anna, Tochter des 15/4 verstorbenen Grafen Ludwigvon Stolberg, die Grafschaften Wertheim (in Franken) und Ro-chefort (in Luxemburg.), und dessen zwei Söhne, Christoph Ludwigund Johann Dietrich , stifteten die noch blühenden zwei Hauptlinien.Der Aeltere, Christoph Ludwig, war evangel. Religion, und weil er mitseiner Gemahlin, aus dem gräflichen Hause Manderscheid, die Graf-schaft Virneburg erheirathete, so ward die von ihm abstammende äl-tere Linie auch die evangelische Linie zu Virneburg genannt, jetztLöwenstein-Wertheim-Freudenberg. Der Jüngere, Johann Dietrich,blieb römisch-katholisch; er erhielt in einer Interiinstheilung zwischenden Brüdern die Grafschaft Rochefort, und wurde danach genannt(jetzt Löwenstein-Rosenberg). Beide Linien besitzen die GrafschaftLöwenstein und Wertheim gemeinschaftlich, und hatten Sitz und Stimmesowohl auf dem Reichstage als Mitglieder des fränlc. Grafen-Collegium,als auch bei der fränkischen Kreisversammlung; die ältere Linie hatteiiberdiess, vermöge ihrer ehemaligen Besitzung Virneburg in der Ei-fel, auch Sitz und Stimme im westphälischen Grafen-Collegium, undbesitzt einen beträchtlichen Theil der Grafschaft Limpurg im König-reiche Würtemberg.

Nach der im Jahre 1806 erfolgten Auflösung des deutschen Rei-ches wurden die fiirstl. Besitzungen mediatisirt und kamen unter dieSouverainetät von Baden, Baiern, Hessen und des Fürsten Primas.Zufolge späterer Staatsverträge, insbesondere des General - Recessesder Frankfurter Territorial-Commission v. 20. Juni 1819, befinden siesich jetzt unter der Staatshoheit von Baden, Baiern, Würtemberg unddem Grossherzogthume Hessen. Im Königreiche Würtemberg besitztdas Haus das Obersterbkämmereramt, welches jedesmal der Seniorder beiden Linien verwaltet.

I. Löwenstein-Wertheim-Freudenb erg.

(Lutherisch.)

Diese Linie theilte sich mit zwei Söhnen Heinrich Friedrichs (ge-storben den öl. März 1721) in zwei Speciallinien: die NachkommenVollraths und Karls. Beiden Speciallinien ist zwar der Landbesitzund die Regierung gemeinschaftlich, doch der Ausübung nach in je-der nur dem Familienhaupte zuständig, seitdem in ihnen durch einenHausvertrag vom 8. März 17K1 das Recht der Erstgeburt eingeführtward. Die Häupter der beiden Unterlinien, Johann Karl Ludwig ausder vollrathischen, imd Friedrich Karl Gottlob aus der karlischen, nebstihren Nachkommen, wurden am 19. Novbr. 1812 vom Könige vonBaiern, und am 27. Febr. 1813 vom Könige von Würtemberg in denFürstenstand erhoben.

Für den Verlust der auf der linken Rheinseite in der Eifel gele-genen Grafschaft Virneburg, welche zu Sitz und Stimme im westphä-lischen Grafen - Collegiuin berechtigte, wies der Reichs - Deputations-Hauptschluss von 1803 das vormalige würzburgische Amt Freudenberg,die Carthause Grünau, die Propstei Triefenstein und vier mainzischeDörfer an. Ausserdem besitzt diese Hauptlinie den grössten Theil der(vormals nicht reichsständischen) Grafschaft Löwenstein und einen be-trächtlichen Theil der Grafschaft Limburg unter Würtemberg, und dieHälfte der Grafschaft Wertheim unter Baiern und Baden.