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4 (1842) P - Z
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Wied.

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Wied, die Fürsten von.

Schon im 11. Jahrhunderte kommen Grafen v. Wied vor; sie em-pfingen den grössten Theil ihrer Besitzungen von den Pfalzgrafen beiRhein, späterhin auch von den Erzbischofen von Trier und Cüln zuLehn. Um das Jahr 1150 theilte sich das Haus in zwei Linien, in dieWiedsche und in die Wied-Neuenburgische, oder in Ober- und Nieder-Wied. Beide Linien starben im Jahre 1243 mit dem Grafen Lolliarv. Wied aus, und die Länder kamen durch Heiraths-Verträge zurHälfte an die Grafen v. Isenburg. Im Jahre 1327 nahm Graf Wil-helm I., von der Linie Isenburg-Braunfels, den Namen Wied an, underhielt den von den Grafen v. Eppenstein besessenen Antheil der da-maligen Grafschaft durch Heirath. Doch auch diese neue Dynastieerlosch im Jahre 1462 mit dem Grafen Johann im JVIannsstamme, undseine Erbtochter Anastasia, die sich mit Theodorich Dynasten v. Run-kel vermählte, brachte diesem die Erbgüter zu. Er wurde daher derStifter des heutigen fürstlichen Hauses Wied, das mit den Grafen v.Leiningen-Westerburg gleichen Ursprung hat. Zu Ende des 16. Jahr-hunderts wurde das Besitzthum in zwei Haltten getheilt, und zwar indie niedere und in die obere Grafschaft Wied. In der Person des GrafenFriedrich v. W. vereinigte sich zwar der Grundbesitz wieder, jedochiiberliess er die obere Grafschaft seinem Enkel, dem Grafen Maximi-lian Heinrich, Sohn des Grafen Georg Hermann Reinhard y. W., undbei seinem im Jahre 1698 erfolgten Tode die niedere Grafschaft sei-nem jüngsten Sohne, dem Grafen Friedrich Wilhelm v. W. Der er-stere gründete die Linie Wied-Runkel, die 1791 in den Reichsfiirsten-stand erhoben wurde, Letzterer aber die Linie Wied-Neuwied, derschon 1784 der Reichsfürstenstand ertheilt worden war. Beide Linienhatten bei der Autlösung des deutschen Reichs Reichs- und Kreisstand-schaft in Westphalen. Als am 9. März 1824 die Linie Wied- Runkelerlosch, vereinigte Wied-Neuwied unter dem Fürsten Johann AugustKarl sämmtliche Lande, und führt seitdem den Namen Wied. DieRheinbundsacte hatte sämmtliche fürst). Lande als Standesherrschaf-ten unter herzogl. nassanische und grossherzogl. bergische Staatshoheitgestellt, durch die wiener Congressacte aber wurden sie, mit Ausnahmeder Aemter Runkel und Grenzhausen, standesherrlich der Krone Preus-sen untergeordnet. Sämmtliche Besitzungen, auf dem rechten Rhein-ufer gelegen, betragen gegen 16 □Meilen mit 62,500 Einwohnern, diein 3 Städten, 4 Marktflecken, 4 Schlössern, 6 alten Burgen und 468Dörfern, Weilern , Höfen u. s w. leben. Die Einkünfte belaufen sichauf 230,000 Gulden. Ausserdem besitzt der Fürst im Regierungsbe-zirke Coblenz das Amt Mayscheid. Durch einen mit der Krone Preus-sen abgeschlossenen Vertrag von 1826 werden die in diesem König-reiche gelegenen Besitzungen durch eine fürstl. Wiedsche Regierungverwaltet.

Der gegenwärtige Standesherr ist Fürst Hermann Wilhelm Karl,geb. den 22. Mai 1814, der seinem Vater, August, den 24. April 1836in der Regierung folgte. Ein Onkel desselben ist der durch seinaReisen bekannt gewordene Fürst Maximilian Alexander Philipp.

In der preuss. Armee gelangte Franz Karl Ludwig, Graf v. Wiedzu Neuwied, zur Würde eines Generallieutenants, Ritters des schwar-zen Adlerordens und Chefs eines Füsilierregiments. Er verlor am 9.Octbr. 1765 durch einen unglücklichen Schuss sein Leben.

Das Wappen dieses fürstlichen Hauses besteht aus einem in sechsFelder zerfallenden Hauptschilde und zwei Herzschildlein. Das 1. und6. goldene Feld enthält drei rotlie Balken und einen silbernen Pfau,