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Fünffter Theil (1685) Welcher in sich enthält Die fernere Fortsetzung deß Alten und Neuen Europae ...
Entstehung
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Die Figur deß Grund Risses dieser Stadt vergletcyr ilcvt'ast mit^esiu?m Halb- Crkiß / wovon dieLänge deß Havens den Diametrum oder

MttMrjch macht. Die Mauern ftind prächtigund mit stattlichen Boll-

und Schantz-wercken verstarcket. Von innen ist sie so herrlich und an-wüthig zu sehen/daß es nicht außzusprechcn. Die Gassen seind lang breitund gerao; die Canale oder Burgwälle schön und über die Massen bequem/und hat ein jeglicher seine steinerne und andere Brücken/um füglich vonemer feiten zur andern zu gelangen. Zu dcm fo scind die UfergedachterCa.uäle zeilwcis mitBäumen befetzt/so lustig anzuschen.DieHauser feind fastalle von Back-oder Ziegelsteinen gebauer.

Der Amsiel,ström macht daselbst unterschiedliche Canale/ dero vor-nehmster de Dam-Rack genannt wird / und die Stadt in zwey Theile /nemlich in das Ost- und West-Theil durchschneidet.

Der Ost-Theil begreifft die Neue/und ein stück von der Alten Stadt/In dieser legt das Ost-Indische Hauß hart am Haven. Die Kirche vonSt-Iohann dem Tauffet/und St. Nicolas samt ihrem hohen Tburn/soanttzo denen Reformirtcn dienet / und dieOude Kercke (alte Kirche) gx.nant wird; Das West-Indische Hauß/ die Börs/dcrKauffmans-Ptatzauffeiner Brücke stehend / machen den schönesten Zierrath deß gedachtenOst Theils.

DerWest Theil hat das Rath oderStadt-Hauß/soeinüberaußherrlicher Pallast ist/die zwey Zeughäuser/die Kirche so derIungfrauMa-riaundderH.Calharinägewidmetwar / anitzodicNteweKerck (neueKirche) genant; Die Wcstcr-Kirch und die Nordcr-Kirch/ so alle vortreff-liche Gebäue seind.

Von denen Sathollschen Niederlanden/gemet-mgltch Flandern genant-

Er Catholischen Niederländischen Provintzen seind neun/ nemlichdieGraffschasstenBrabandLimburg/Luxmburg, cinTheilvonGeldern/dleGraffschaftenNamur/Hennegau/Ärtois/Fiandern/die Herrschafft Mccheln/ das Marggraffthumbdeß H.Rtlchs/ da An-torff oder Antwerpen ffi; etliche setzen Cambreßs hmzu. Diese Provin-tzen seind aniko gelheilet unter die General» Staaten der vereinigten Pro-vtntzen/dem König von Spanien und dem König von Zranckreich.

Die alten Völcker dieser Landen seind in der Beschreibung deß al-ten Galliens zu finden.

Die Gräntzcn dieser Landen seind Nordwärts die vtreinigteProvtr!-tzen/von Osten Tcutschland/von Süd und Westen Zranckreich und einTdcil deß Teutschen Meers.

Jhrevornchmstcn Flüsse seind dieMase/die Schelte/die Sambre/dleLys e.c. Das